Was tun, wenn Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde?
Vertrag schriftlich widerrufen
Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn Sie einen Vertrag am Telefon oder der Haustür geschlossen haben. Seit dem 27. Juli 2021 können Sonderverträge nicht mehr telefonisch geschlossen werden. Ein Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung bedarf der Textform. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien ihre jeweilige Vertragserklärung (Angebot und Annahme) in Textform abgeben müssen. Die Textform wird beispielsweise durch Vertragserklärungen per Brief, Fax, E-Mail oder SMS eingehalten. Eine telefonische Vertragsanbahnung ist auch weiterhin möglich.
Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses nur, wenn Sie bei Vertragsschluss gleichzeitig auch über Ihr Recht zum Widerruf ordnungsgemäß (formal richtig) belehrt wurden. Eine verspätete Belehrung (nach Vertragsschluss) lässt die Widerrufsfrist von 14 Tagen erst mit Zugang der Belehrung beginnen.
Solange Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, beträgt die Frist für Ihren Widerruf ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss.
Reichen Sie Ihren Widerruf beim neuen Lieferanten am besten schriftlich per Fax (zum Beispiel aus einem Copy Shop) oder Einschreiben ein. E-Mails sind nicht geeignet.