Lange selbstbestimmt zuhause leben

Stand:
Irgendwann im fortgeschrittenen Alter kommen die meisten Menschen an einen Punkt, an dem sie den (Ess-)Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Sie werden hilfs- oder gar pflegebedürftig. Und natürlich wollen Mutter, Vater oder Großeltern möglichst lange selbstständig im eigenen Haushalt leben.
Eine ältere Frau holt ihren Schlüssel aus ihrer Handtasche.
On

Häufig ist ein relativ eigenständiges Leben noch lange möglich, wenn die Betroffenen Unterstützung, beispielsweise durch Angehörige, durch Einkaufen bei Lieferdiensten oder im Internet, durch Essen auf Rädern, professionelle Haushaltshilfen oder durch Pflegedienste, bekommen. Auch die Anpassung des Wohnraums kann erforderlich sein.

Hier können Sie sich umfangreich informieren:

Themengebiet Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltshilfen: So bekommen Sie Hilfe bei Krankheit oder Pflegefall

Haushaltshilfe: Die Pflege mit haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzen

Themengebiet Lebensmittel und Ernährung

Lebensmittel-Einkauf im Internet

Essen auf Rädern: Auswahlkriterien für einen mobilen Menüdienst

Genussvoll älter werden

Vernetzungsstelle Seniorenernährung NRW

Themengebiet Wohnen

Themenseite Barrierefrei wohnen

Wohnen im Alter: im eigenen Zuhause bleiben

Betreutes Wohnen - eine Alternative fürs Wohnen im Alter

Themengebiet Pflege

Der Weg zum Pflegegrad

Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl

Verhinderungspflege: zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege

Entlastung und Hilfe für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige: Unterstützung durch Beratung und Anleitung

Ausländische Betreuungskräfte - wie geht das legal?

Pflegewegweiser NRW

Themengebiet Betreuung

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind

Selbstbestimmt - die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen

Betreuungsrecht: Wer berät dazu?

Themengebiet Demenz

Tipps für Angehörige von Menschen mit Demenz

Essen und Trinken bei Demenz (pdf)

Demenz und Alzheimer: Krankheitsbild und Unterstützungsangebote

Themengebiet Finanzielle Unterstützung

Häusliche Pflege und Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen

Pflegegrad: Diese Leistungen gibt es für die Pflege zuhause

Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen

 

Weitere Informationen in Form unserer Ratgeber-Bücher rund um die Ernährung finden Sie hier. Außerdem gibt es Ratgeber zu Gesundheit und Pflege.

Freudiges Paar beißt in roten Apfel

Genussvoll älter werden

Wer möchte nicht bis ins hohe Alter körperlich und geistig fit bleiben? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Einkauf von Lebensmitteln achten können, wie Sie Werbefallen und Mogelpackungen erkennen und geben Informationen rund ums Essen und Trinken.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.