Checkliste: So erkennen Sie unseriöse Partnervermittlungen
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Versteckte Kosten, Fake-Profile und undurchsichtige Verträge: Partnervermittlungen können ihre Kund*innen durch ihr Geschäftsmodell in finanzielle und emotionale Schieflage bringen. Unsere Tipps helfen dabei, schwarze Schafe frühzeitig zu erkennen.
Auch wenn die inserierten Anzeigen sehr persönlich und realistisch klingen können, sind Partnerschaftsgesuche nicht immer seriös. Anzeigen von Agenturen erkennen Sie im Regelfall daran, dass meist am Ende einer Anzeige ein Agenturname und deren Telefonnummer steht.
Drängen zu persönlichen Treffen
Nach dem ersten Kontakt werden Verbraucher*innen häufig zu einem Hausbesuch gedrängt.
Undurchsichtige oder überteuerte Verträge
Die Vertragsbedingungen werden nicht klar erläutert oder als kleine Formalitäten abgetan. Die Preise werden häufig verschleiert oder als gutes Angebot präsentiert – dabei liegen die Kosten tatsächlich im Wucherbereich. Oft gehen aus dem Vertrag auch keine konkreten Leistungen der Agentur hervor. Wichtige Informationen, wie z. B. die passenden Partnervorschläge ermittelt werden, erfolgen allenfalls mündlich.
Falsche Versprechungen
Es wird eine (große) Auswahl an potentiellen Partner*innen versprochen, die es entweder gar nicht gibt oder die aufgrund verschiedener Faktoren nicht auf das Profil des Suchenden oder der Suchenden passen (Wohnort etc.). Die Personen aus den Anzeigen sind häufig nicht verfügbar.
Emotionale Manipulation und Druck
Die Anbieter nutzen gezielt die Einsamkeit oder den Wunsch nach einem Partner oder einer Partnerin aus, um Verbraucher*innen emotional zu beeinflussen. Sie erzeugen zudem ein Gefühl von Dringlichkeit oder Schuld, wenn man zögert.
Hohe Vorauszahlungen
Die Anbieter verlangen für ihre Leistungen häufig die gesamte Summe im Voraus oder lassen sich gar Blankoüberweisungen unterschreiben.
Unseriöse Anbieter veröffentlichen keine klaren Angaben zu Preisen oder Abo-Modellen auf ihrer Seite. Unklar ist auch manchmal, welche Funktionen im Basistarif enthalten sind und welche kostenpflichtig dazu gebucht werden müssen. Auch Zusatzkosten und automatische Vertragsverlängerungen werden häufig verschleiert.
„Garantierter Erfolg“ oder „Ihr Traumpartner wartet schon“: Solche oder ähnliche Aussagen gaukeln Verbraucher*innen eine Garantie vor, die es nicht gibt. Zudem werden häufig außergewöhnlich viele passende Vorschläge versprochen.
Unseriöse Anbieter verfügen über kein oder nur ein unvollständiges Impressum (z. B. fehlt die Adresse oder eine Kontaktmöglichkeit zum Unternehmen). Die Vertrags- und Datenschutzbestimmungen sind nur schwer auffindbar und/oder unklar formuliert.
Emotionaler Druck
„Letzte Chance“ oder „Nur noch wenige passende Singles in Ihrer Nähe“: Partnervermittlungen hantieren mit Aussagen, die unnötigen Druck aufbauen und unüberlegtes Handeln begünstigen.
Gefälschte Bewertungen und Siegel
Gefälschte Bewertungen und Siegel sind oft unpersönlich, übertrieben oder folgen auffälligen Mustern. Sie verfügen über kein (gültiges) Prüfzertifikat.
Fake-Profile Manche vermeintlich realen Profile gehören bezahlten Mitarbeiter*innen. Diese möchten im Regelfall dazu animieren, kostenpflichtige Abos abzuschließen. Es geht aber noch dreister: Hinter Fake-Profilen können sich auch Personen verstecken, die nach dem Aufbau von Vertrauen, um Geld oder andere Leistungen bitten. Sie präsentieren sich besonders gut, gaukeln Gefühle vor und/oder geben an, in angeblichen Schwierigkeiten zu stecken.
Liebe ist kein Geschäft: Gemeinsam gegen unseriöse Partnervermittlungen
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegen die Partnervermittlungsagentur Kleeblatt E&M GmbH aus Leipzig Klagen wegen Wucher eingereicht – und ruft Betroffene auf, selbst aktiv zu werden.
Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?
Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen
Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.