JB2024_Erste Hilfe nach BGH-Urteil

Stand:
Gekämpft, gewonnen: Am 9. Juli 2024 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte – eine wichtige Entscheidung für Sparer*innen und ein großer Tag für den sächsischen Verbraucherschutz. Das Beratungszentrum Dresden informierte schnell und kompetent über die nächsten Schritte.
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Vielen Prämiensparer*innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Rund 650 Sparende haben sich der Musterklage gegen die ostsächsische Sparkasse Dresden angeschlossen. 
 

Die Berater*innen informierten vor Ort über das Urteil und die verfügbaren Handlungsoptionen im Zinsstreit. Sie luden Prämiensparer*innen der Sparkasse Dresden zu sieben offenen Sprechstunden ein, um gemeinsam die nächsten Schritte zu planen. Insgesamt suchten 150 Betroffene im Beratungszentrum schnellen Rat. Alle, die nicht persönlich teilnehmen konnten, erhielten die Informationen per Anschreiben.

>>> Erfolgreich im Zinsstreit mit der Sparkasse Dresden

Beraterinnen aus Dresden

Nachzahlungsansprüche: Im Durchschnitt 2.300 Euro pro Person

„Der große Zulauf hat gezeigt, wie wichtig diese Veranstaltungen für Verbraucher*innen waren. Außerdem hatten wir so die Möglichkeit, unseren Erfolg gemeinsam zu feiern“, sagt Robert Kluttig, Leiter der Verbraucherzentrale Dresden. 

Nach dem Urteil berechneten die Verbraucherschützer*innen für Kund*innen der Ostsächsischen Sparkasse 86 Fälle. Viele Ansprüche wurden bereits vor dem Urteil ermittelt. 

So hoch waren die Nachzahlungsansprüche insgesamt (€):

 

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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