Die Vorsorge-Vollmacht

Stand: 16. September 2025

Hier erklären wir:

Die Vorsorge-Vollmacht

Die Verbraucher-Zentrale will alle Menschen erreichen.

Darum gibt es hier Infos in Leichter Sprache.

So kann man den Text besser verstehen.

In diesem Text erhalten Sie Infos zur Vorsorge-Vollmacht.

Was ist eine Vorsorge-Vollmacht?

Eine Vorsorge-Vollmacht ist eine schriftliche Erklärung.

Sie bestimmen darin: Wer Sie bei einer Krankheit rechtlich vertreten soll.
Vollmacht-Geber bedeutet: Man erteilt eine Vollmacht.
Vollmacht-Nehmer oder bevollmächtigte Person bedeutet:

Man übernimmt die Aufgaben für eine andere Person. 
Zum Beispiel: Sie haben einen Unfall mit schweren gesundheitlichen Folgen.

Sie können Ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln.
Rechtliche Angelegenheiten sind zum Beispiel Verträge.
Zum Beispiel: Ihr Miet-Vertrag oder Kauf-Verträge.

Sie sorgen mit einer Vorsorge-Vollmacht dafür:
Dass eine andere Person Ihre Angelegenheiten für Sie regeln kann.

Die Vorsorge-Vollmacht regelt zum Beispiel folgende Lebens-Bereiche:

  • Gesundheits-Sorge
  • Aufenthalts-Bestimmung: Zu bestimmen, wo Sie wohnen.
  • Vertretung gegenüber Versicherungen
  • Vertretung gegenüber Behörden
  •  

Warum ist eine Vorsorge-Vollmacht so wichtig?

Viele Menschen glauben: 
Ihre Angehörigen können im Not-Fall für sie entscheiden. 
Zum Beispiel: die Kinder oder der Ehe-Partner.

Das ist falsch. 
Angehörige können auch im Not-Fall nur mit einer Vollmacht entscheiden. 

Das Thema der Vorsorge-Vollmacht betrifft daher jeden.

Die Vorsorge-Vollmacht regelt die rechtliche Vertretung 
in vielen Lebens-Bereichen.

Die Patienten-Verfügung regelt nur Ihre medizinischen Wünsche. 
Wenn Sie krank sind und selbst keine Entscheidungen mehr fällen können.
Mehr Infos zur Patienten-Verfügung finden Sie hier:

Ohne Vorsorge-Vollmacht wird im Not-Fall eine Betreuungs-Person bestimmt.

Ein Beispiel: Sie haben einen Unfall und fallen ins Koma. 
Man liefert Sie ins Kranken-Haus ein und Sie haben keine Vorsorge-Vollmacht. 
Der Arzt oder die Ärztin wendet sich deshalb an das Betreuungs-Gericht:

Das Betreuungs-Gericht soll für Sie eine Betreuungs-Person bestimmen.

Sie können das vermeiden: Wenn Sie eine Vorsorge-Vollmacht haben. 

Wenn die Vorsorge-Vollmacht nur für bestimmte Bereiche gilt:
Für die übrigen Bereiche wird vielleicht eine Betreuungs-Person bestimmt. 

Überlegen Sie es sich daher gut: 
Ob Sie die Vorsorge-Vollmacht nur für bestimmte Bereiche erteilen wollen. 
Im Text zur Betreuungs-Verfügung finden Sie dazu weitere Infos:

Wann wird die Vorsorge-Vollmacht wirksam?

Eine Vorsorge-Vollmacht wird wirksam:
Wenn Sie diese erstellt und unterschrieben haben. 

Wenn die Vorsorge-Vollmacht nur unter bestimmten Bedingungen gelten soll:
Klären Sie das mit der bevollmächtigten Person.

Bevollmächtigte Person bedeutet: 
Das ist die Person, der Sie die Vorsorge-Vollmacht erteilt haben.

Schreiben Sie die Bedingungen aber nicht direkt in das Dokument.
Wer die Vorsorge-Vollmacht liest, muss sonst prüfen:

Ob die darin genannten Bedingungen auch wirklich zutreffen.

Die Vorsorge-Vollmacht ist sonst für Außenstehende nicht eindeutig. 
Zum Beispiel: Man muss dann nachweisen: 
Dass jemand seine Angelegenheiten wirklich nicht mehr selbst regeln kann.
Die Vorsorge-Vollmacht ist sonst nicht gültig.

Regeln Sie die rechtlichen Fragen mit der bevollmächtigten Person.
Nutzen Sie dafür ein eigenes Dokument.

Sie können schriftlich festlegen: Dass die Vorsorge-Vollmacht erst gilt: 
Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.


Die bevollmächtigte Person muss sich an die Bedingungen halten.

Folgende Punkte können Sie zum Beispiel im Dokument regeln:

  • Wie viel Verantwortung die bevollmächtigte Person übernehmen soll.
  • Wie viel Geld die bevollmächtigte Person ausgeben darf.
  • Dass man eine Haft-Pflicht-Versicherung abschließen soll für 
    die bevollmächtigte Person: Die Versicherung bezahlt Schäden, die diese anderen Personen zufügt. 
    Oder dem Eigentum von anderen Personen.
    Zum Beispiel: Die Kosten für Reparaturen.

Wer kann eine Vorsorge-Vollmacht erstellen?

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und geschäfts-fähig:
Dann können Sie eine Vorsorge-Vollmacht erstellen. 

Geschäfts-fähig bedeutet: Man ist ab dem 18. Geburtstag geschäfts-fähig.
Man kann dann zum Beispiel Verträge abschließen.
Oder ein Konto eröffnen.

Sie müssen außerdem vernünftige Entscheidungen treffen können.
Und die Auswirkungen der Entscheidungen überblicken können.

Wer kann bevollmächtigt werden?

Sie wählen die bevollmächtigte Person aus. 
Das sind meist Angehörige oder vertraute Personen.

Sie müssen mit der Person nicht verwandt sein.

Wählen Sie eine Person aus, der Sie voll vertrauen. 
Die bevollmächtigte Person kann sehr viele Dinge für Sie entscheiden:
Diese Entscheidungen werden meist nicht überprüft.

Die bevollmächtigte Person kann also entgegen Ihrer Wünsche handeln.
Besprechen Sie mit der bevollmächtigten Person die Inhalte der Vollmacht. Teilen Sie ihr mit: Welche Wünsche Sie haben.
Zum Beispiel: bei gesundheitlichen Entscheidungen.

Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen. 
Zum Beispiel: Indem Sie die Aufgaben verteilen. 
Zum Beispiel: Sie können einer Person alle Geld-Fragen übertragen.


Und einer anderen Person die Vollmacht für Gesundheits-Fragen.

Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigten:
Erstellen Sie für jede Person eine eigene Vollmacht. 
Wenn Sie die Aufgaben auf mehrere Personen verteilen wollen: 
Lassen Sie sich vorher beraten. 

Wie erstellen Sie die Vorsorge-Vollmacht?

Sie müssen die Vorsorge-Vollmacht schriftlich erstellen: 
Hand-schriftlich, mit der Schreib-Maschine oder mit dem Computer.

Hilfen bei der Erstellung

Man kann diese Dokumente im Internet selbst erstellen.
Unser Angebot dafür heißt:

Selbst-bestimmt: 
die Internet-Vorsorge-Vollmacht der Verbraucher-Zentralen

Sie finden das Angebot hier kosten-frei. 
Das Angebot ist nicht in Leichter Sprache.
Lassen Sie sich helfen beim Ausfüllen.
Sie können dann gemeinsam Schritt für Schritt diese Dokumente erstellen:

  • Vorsorge-Vollmacht
  • Patienten-Verfügung
  • Betreuungs-Verfügung

Erklär-Texte und Hinweise helfen Ihnen dabei.
Auch dabei, die Auswirkungen der eigenen Entscheidungen zu verstehen. 
Sie erhalten am Ende Ihre persönlichen Vorsorge-Dokumente. 
Sie müssen die Dokumente dann noch ausdrucken und unterschreiben.
Sonst sind die Dokumente nicht gültig.

Vordrucke

Sie können diese Vordrucke verwenden:

Besondere Vorsorge-Vollmachten

Für besondere Fälle gibt es gesetzliche Vorgaben. 
Daran müssen Sie sich halten. 

Zum Beispiel: Vollmacht für die Gesundheits-Sorge
Sie muss bei diesen Situationen auf bestimmte Weise formuliert sein:

  • Schwer-wiegende medizinische Eingriffe: 
    Zum Beispiel: schwere Operationen.
  • Abbruch lebens-erhaltender Maßnahmen: 
    Zum Beispiel: Die Beendigung einer künstlichen Beatmung.
  • Freiheits-beschränkende und freiheits-entziehende Maßnahmen:
    Die Maßnahmen schränken die Bewegungs-Freiheit vom Patienten ein:
    Um seine Sicherheit zu gewährleisten. 
    Zum Beispiel: Das Anlegen von Gurten zur Sicherung im Roll-Stuhl.
  • Ärztliche Zwangs-Maßnahmen: Diese medizinischen Behandlungen führt man gegen den Willen vom Patienten durch. 
    Sie sind nur erlaubt: Um den Patienten zu schützen vor einer Gefahr. Wenn man die Gefahr nicht auf andere Weise abwenden kann.  
    Zum Beispiel: Der Patient bekommt lebens-wichtige Medikamente 
    gegen seinen Willen.
    Nur mit den festgelegten Formulierungen ist diese Vollmacht wirksam. 

Zum Beispiel: Bank-Vollmachten
Manche Banken akzeptieren die üblichen Formulare nicht
Erstellen Sie deshalb eine Bank-Vollmacht direkt bei der Bank. 
Gemeinsam mit der bevollmächtigten Person.

Wann ist eine Beglaubigung erforderlich?

Eine Vorsorge-Vollmacht muss nicht beglaubigt werden. 
Beglaubigung bedeutet: Man bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift. 

Zum Beispiel: Die Betreuungs-Behörde beglaubigt die Vorsorge-Vollmacht. 
Das kostet Geld. 

Man überprüft dabei nicht den Inhalt der Vorsorge-Vollmacht. 
Eine Beglaubigung ist meist nicht erforderlich. 
Das Gesetz fordert sie aber zum Beispiel:
Wenn die Vorsorge-Vollmacht für Grundstücks-Geschäfte gelten soll. 
Eine Beglaubigung durch die Betreuungs-Behörde reicht dafür aus.

Wann ist eine Beurkundung erforderlich?

Eine Vorsorge-Vollmacht muss nicht beurkundet werden. 
Eine Beurkundung ist jedoch in bestimmten Fällen erforderlich.

Zum Beispiel: Wenn die bevollmächtigte Person einen Kredit aufnehmen soll.
Einen Kredit aufnehmen bedeutet: Sich Geld leihen bei der Bank.

Man bespricht den Inhalt der Vorsorge-Vollmacht bei der Beurkundung.
Dafür müssen Sie zum Notar gehen. 

Ein Notar ist zuständig für die Beurkundung von Rechts-Geschäften. 
Zum Beispiel: beim Kauf von Häusern.
Eine Beurkundung vom Notar ist zum Beispiel erforderlich:

  • Wenn die Vollmacht Kredit-Verträge betrifft:
    In den Verträgen steht: Wie man der Bank geliehenes Geld zurück-zahlt. 

Eine Beurkundung vom Notar ist ratsam:

  • Wenn die Vollmacht Grundstücks-Geschäfte umfasst.
  • Wenn es in der Vollmacht um größere Geld-Summen geht.
  • Bei Zweifeln an der Geschäfts-Fähigkeit:
    Der Notar oder die Notarin prüft dann die Geschäfts-Fähigkeit vom Vollmacht-Geber.

Manchmal wird das Betreuungs-Gericht eingeschaltet: trotz der Vollmacht.
So ist es gesetzlich geregelt.

In diesen Fällen braucht man eine Zustimmung vom Betreuungs-Gericht:

Schwer-wiegende medizinische Eingriffe
  • Abbruch lebens-erhaltender Maßnahmen: Wenn sich die Ärzte und 
    Ärztinnen und die bevollmächtigte Person dazu nicht einigen können.
  • Freiheits-beschränkende und freiheits-entziehende Maßnahmen
  • Ärztliche Zwangs-Maßnahmen 

Das Gericht muss in diesen Fällen der Maßnahme zustimmen. 
Für die gerichtliche Genehmigung bei freiheits-beschränkenden 
Maßnahmen gilt: Man kann darauf in der Vollmacht nicht verzichten.

Änderung und Widerruf

Sie können die Vorsorge-Vollmacht jederzeit ändern oder wider-rufen. 
Hierfür können Sie die ursprüngliche Vorsorge-Vollmacht ändern. 
Wenn Sie eine neue Vorsorge-Vollmacht erstellen.
Dann muss die alte Vorsorge-Vollmacht vernichtet werden. 
Ersetzen Sie auch alle hinterlegten Kopien der alten Vorsorge-Vollmacht.
Falls Sie jemandem eine Vorsorge-Vollmacht übergeben haben:
Lassen Sie sich diese zurück-geben.

Wie lange gilt die Vorsorge-Vollmacht?

Die Vollmacht gilt bis zum Tod:
Wenn in der Vollmacht nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. 
Es ist sehr sinnvoll: Wenn Sie in der Vorsorge-Vollmacht festlegen:
Dass sie über den Tod hinaus gelten soll. 
Die bevollmächtigte Person bleibt auch nach Ihrem Tod handlungs-fähig.
Solange die Erben die Vorsorge-Vollmacht nicht wider-rufen.

Aufbewahrung der Vollmacht

Die Vollmacht ist nur wirksam:

Wenn sie von der bevollmächtigten Person im Original vorgelegt wird.

Es gibt diese Möglichkeiten der Aufbewahrung der Vollmacht:

  • Sie können sie der bevollmächtigten Person geben.
  • Sie können sie einer anderen Vertrauens-Person geben.
  • Sie können Sie beim Notar hinterlegen.
  • Sie können sie zuhause aufbewahren.
    Die bevollmächtigte Person muss sie leicht finden können.
    Zum Beispiel: im Vorsorge-Ordner.

Es ist hilfreich: Wenn Sie ein Hinweis-Kärtchen im Geld-Beutel haben.
Auf dem Hinweis-Kärtchen steht zum Beispiel:
An wen sich die Ärzte und Ärztinnen im Not-Fall wenden müssen. 

Das Hinweis-Kärtchen finden Sie hier zum Ausdrucken: Hinweis-Kärtchen


Übersetzung Leichte Sprache:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch

Prüfung erfolgte durch: 
Test-Lesende vom Büro für Leichte Sprache, CJD Erfurt

Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Bilder: © Reinhild Kassing: 
Beraterin-2-(c)Kassing
Aerztin-Beratung-4(1)

Abgrenzung zur Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Die Vorsorgevollmacht bezieht sich auf die umfassende rechtliche Vertretung in vielen Lebensbereichen, während die Patientenverfügung ausschließlich medizinische Wünsche für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit regelt. Ausführliche Informationen zur Patientenverfügung finden Sie hier.

Ohne Vollmacht wird im Notfall, ein:e Betreuer:in bestellt. Beispiel: Emil hat auf dem Nachhauseweg einen Unfall und fällt ins Koma. Er wird ins Krankenhaus eingeliefert. Eine Vollmacht hat Emil nicht. Der Arzt beantragt beim Betreuungsgericht die Bestellung eines Betreuers.

Dies können Sie durch eine Vorsorgevollmacht vermeiden. Beschränkt sich die Vorsorgevollmacht auf bestimmte Bereiche, muss für die übrigen Bereiche gegebenenfalls ein:e Betreuer:in bestellt werden. Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie die bevollmächtigte Person von bestimmten Bereichen der Vollmacht ausschließen wollen. Im Artikel zur Betreuungsverfügung finden Sie weitere Informationen.

Wann wird die Vollmacht wirksam?

Grundsätzlich wird eine Vorsorgevollmacht wirksam, sobald Sie diese ausgestellt und unterschrieben haben. Wollen Sie jetzt Regelungen über die Wirksamkeit der Vollmacht treffen, sollten Sie dies aber nicht in der Urkunde selber tun. Denn für jede Beschränkung, die in dieser Urkunde enthalten ist, muss die Person, die die Urkunde liest, prüfen, ob die vorgegebene Beschränkung gegeben ist. Daher sollten solche Bedingungen nur im Innenverhältnis gegenüber dem Bevollmächtigten geregelt werden. Dann bleibt die Vollmacht nach außen gegenüber Dritten immer eindeutig.

Beispiel: Helmut ist von Erika mit einer umfassenden Vollmacht bevollmächtigt worden. In die Urkunde hat Erika folgende Einschränkung aufgenommen: „Die Vollmacht soll erst gelten, wenn ich durch Unfall, Behinderung oder...nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selber zu regeln...“. Helmut möchte für Erika das Auto verkaufen. Ein Käufer ist schnell gefunden, das Autohaus „BUY a Car“ möchte das Auto kaufen. Helmut legt bei dem Käufer „BUY a Car“ die Vollmacht vor. Als der Autokäufer die Einschränkung der Wirksamkeit liest, schaut er Helmut an und fragt ihn, ob er nachweisen kann, dass Erika nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheit selber zu regeln. Ohne diesen Nachweis ist die Vollmacht unwirksam. Dies führt zu einem Mehraufwand und kann zur Zeitverzögerung führen.

Hinweis zum Innenverhältnis

Im Innenverhältnis können Vereinbarungen zwischen Vollmachtgeber:in und Bevollmächtigten getroffen werden. Sie können hier also die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und der bevollmächtigten Person regeln. In diesem gesonderten Dokument, können Sie auch schriftlich festlegen, dass die Vollmacht erst gilt, wenn Sie selber nicht mehr entscheiden können. Dies muss in der Regel durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wenn sich die bevollmächtigte Person nicht an die Bedingungen hält, haftet sie Ihnen oder Ihren Erben gegenüber.

Folgende Punkte können Sie im Innenverhältnis regeln:

  • Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit
  • Umfang der Rechenschaftspflicht gegenüber Ihnen oder Ihren Erben
  • Regelungen zur Zahlung von Entgelten und Aufwendungen
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung auf Ihre Kosten.

Wer kann bevollmächtigt werden?

Sie wählen die Person aus, die als bevollmächtigte Person handeln soll. In der Regel handelt es sich um Angehörige oder vertraute Personen, es können jedoch auch Personen sein, die nicht in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Ihnen stehen.

Wählen Sie eine Person aus, der Sie voll vertrauen. Denn die bevollmächtigte Person hat weitreichende Befugnisse. Die Entscheidungen der bevollmächtigten Person werden meist nicht überprüft, sodass Missbrauch möglich ist. Außerdem muss die bevollmächtigte Person mindestens beschränkt geschäftsfähig sein.

Besprechend Sie mit Ihrem:Ihrer Bevollmächtigten die Inhalte der Vollmacht. Teilen Sie mit, welche Wünsche Sie in Bezug auf gesundheitliche oder vermögensrechtliche Entscheidungen haben.

Kann man auch mehrere Personen bevollmächtigen?

Sie können auch mehrere Personen bevollmächtigen. Das geht zum Beispiel, indem Sie Aufgaben verteilen. 

Beispiel: Frau Meier überträgt ihrer Tochter Kerstin die Vermögenssorge und ihrem Sohn Peter die Vollmacht für Gesundheits- und Aufenthalts-fragen.

Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigten, sollte für jede eine eigene Vollmacht erstellt werden. Sobald Sie die Aufgabenbereiche auf mehrere Personen verteilen wollen, sollten Sie sich vorher beraten lassen.

Form der Vorsorgevollmacht

Eine Vollmacht sollte schriftlich abgefasst werden. Sie können diese handschriftlich, mit Schreibmaschine oder mit Computer erstellen.

Hilfen bei der Erstellung

Sie können Ihre individuelle Vorsorgevollmacht mit dem Online-Tool „Selbstbestimmt - die Online-Vorsorgevollmacht der Verbraucherzentralen“ erstellen. Dieser Online-Service ist kostenfrei erreichbar. Hier können Sie interaktiv und Schritt für Schritt eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhält man individualisierte Vorsorgedokumente. Damit die Dokumente allerdings Wirksamkeit entfalten, müssen diese ausgedruckt und unterschrieben werden.

Sie können bei der Erstellung Mustervordrucke verwenden (Muster des Bundesministeriums der Justiz oder dem „Vorsorge-Handbuch" der Verbraucherzentralen).

Besondere Vorsorgevollmachten

Für besondere Fälle hat der Gesetzgeber Vorgaben gemacht, an die Sie sich halten müssen. So muss die Vollmacht für die Gesundheitssorge bei schwerwiegenden medizinischen Ein-griffen oder bei Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen eine bestimmte Formulierung enthalten. Außerdem ist auch für freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen eine vorgegebene Formulierung zu beachten. Nur wenn diese eingehalten sind, ist die Vollmacht wirksam. Eine Generalvollmacht reicht nicht.

Eine Besonderheit ergibt sich auch bei Bankvollmachten. Manche Banken akzeptieren die gängigen Musterformulare nicht. Deshalb sollten Sie mit der bevollmächtigten Person eine gesonderte Bankvollmacht direkt bei der Bank erstellen.

Beglaubigung: Wann ist sie erforderlich?

Beglaubigung bedeutet, dass eine offizielle Stelle die Echtheit der Unterschrift bestätigt. Eine Prüfung des Inhalts findet nicht statt! Sie können die Beglaubigung zum Beispiel bei der Betreuungsbehörde vornehmen lasse. Dafür wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Eine Beglaubigung ist zwar generell nicht erforderlich. Laut Gesetz wird sie aber gefordert, wenn sich die Vollmacht auch auf Grundstücksgeschäfte beziehen soll. Auch hier reicht eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde aus – dies wurde durch den BGH bestätigt. Für die Erbausschlagung ist ebenfalls eine Beglaubigung erforderlich, auch hier reicht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht. Diese muss entweder der Erklärung zur Ausschlagung beigefügt oder innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgereicht werden.

Beurkundung: Wann ist sie erforderlich?

Bei der Beurkundung wird dagegen auch der Inhalt besprochen. Dafür müssen Sie einen Notar aufsuchen. Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich, wenn die Vollmacht Darlehensverträge betrifft oder Unternehmensanteile involviert sind. Sie ist zudem ratsam, wenn die Vollmacht Grundstücksgeschäfte umfasst, größere Vermögenswerte betroffen sind. Eine Beurkundung empfiehlt sich bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit, da Notar:innen die Geschäftsfähigkeit prüfen.

In welchen Fällen muss das Betreuungsgericht zustimmen?

Manchmal wird - für die Bevollmächtigten überraschend - trotz Vollmacht das Betreuungsgericht einschaltet. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung. In einigen Fällen sieht das Gesetz nämlich trotz einer wirksamen Vollmacht zwingend eine Zustimmung des Betreuungsgerichts vor.

  • schwerwiegende medizinische Eingriffe bzw. den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen wenn kein Einvernehmen zwischen behandelnden Ärzten und Bevollmächtigten besteht
  • freiheitsbeschränkende oder -entziehende Maßnahmen
  • ärztliche Zwangsmaßnahmen

Das Gericht muss in diesen einschneidenden Fällen im Sinne eines "Vier-Augen-Prinzips" der Maßnahme im Einzelfall zustimmen. Auf die gerichtliche Genehmigung bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen kann in der Vollmacht nicht bereits vorsorglich verzichtet werden.

Änderung und Widerruf

Die Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Hierfür haben Sie die Möglichkeit, das Original der ursprünglichen Vollmacht anzupassen. Wenn Sie jedoch eine neue Vorsorgevollmacht erstellen, sollte die alte Vollmacht vernichtet werden. Es ist wichtig, dass Sie in jedem Fall alle früher hinterlegten Kopien der alten Vollmacht durch die Kopien der neuen Vollmacht ersetzen. Falls Sie jemanden eine solche Vollmacht übergeben haben, holen Sie sich diese zurück.

Wie lange gilt die Vorsorgevollmacht?

Die Vollmacht erlischt mit dem Tod, soweit in der Vollmacht nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Es ist sehr sinnvoll, wenn Sie in der Vollmacht regeln, dass sie über den Tod hinaus gelten soll. Damit bleibt der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Verfügenden handlungsfähig, solange die Erben die Vollmacht nicht widerrufen.

Tipps für die Aufbewahrung der Vollmacht

Die Vollmacht ist nur wirksam, wenn sie vom Bevollmächtigten im Original vorgelegt wird. Verwahren sie die Vollmacht also so, dass sie leicht gefunden werden kann. Es sind ver-schiedene Möglichkeiten der Aufbewahrung denkbar:

  • Vollmacht direkt der bevollmächtigten Person aushändigen
  • Vollmacht zuhause so aufbewahren, dass die bevollmächtigte Person sie leicht findet (Beispiel: Vorsorgeordner)
  • Übergabe an eine andere Vertrauensperson
  • beim Notar hinterlegen

Zusätzlich ist es ratsam, ein Hinweiskärtchen zu den Dokumenten bei sich zu tragen. So wissen die behandelnden Ärzte im Notfall, an wen sie sich wenden müssen.

In einigen Bundesländern können Sie entsprechende Vorsorgekärtchen erhalten. Erkundigen Sie sich vor Ort bei Ihrer Verbraucherzentrale.

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