Schlemme rein – Ausstellung zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln

Lebensmittel sicher genießen: Schüler*innen lernen, wie sie Lebensmittel hygienisch einkaufen, richtig lagern und sicher zubereiten. Sie erfahren, worauf sie bei Verpackungen achten sollten, welche Lebensmittel besonders empfindlich sind und wie die Lebensmittelüberwachung vor Gesundheitsrisiken schützt.
Off

An fünf interaktiven Stationen setzen sich Schüler*innen praxisnah mit der Rolle von Mikroorganismen bei der Lebensmittelherstellung und beim Lebensmittelverderb auseinander. Sie lernen, welche Produkte besonders empfindlich sind und wie sie hygienisch sicher damit umgehen. Zudem beschäftigen sie sich mit Verpackungsmaterialien sowie den vielfältigen Aufgaben der Lebensmittelüberwachung, des Eichamtes und der Verbraucherzentralen.

  • Zielgruppe: Klasse 9 bis 12, Berufsschüler*innen
  • Zeitbedarf: 3 Unterrichtsstunden
     

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiterin in Ihrer Nähe.

 

>>> DAS PROJEKT IN BILDERN:
 

Brot, Obst, Gemüse auf einem Tisch

Ernährungsbildung mit Laib und Seele

Unsere Angebote in der Übersicht

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.