Gemeinsam mit den Sparenden streitet die Verbraucherzentrale Sachsen in beiden Verfahren um Zinsnachzahlungen aus den Langzeitverträgen „Prämiensparen flexibel“.
Die von der Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen der Beratung durchgeführten Eintragungen in die Register sind ebenfalls betroffen, werden aber von den Verbraucherschützer*innen wiederholt. Betroffene müssen daher keinerlei weitere Maßnahmen ergreifen. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich jedoch in diesem Zeitraum eigenständig in die Register eingetragen haben, sollten umgehend ihre Eintragung wiederholen“, empfiehlt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Auch wer sich nicht ganz sicher ist, ob die eigene Eintragung in diesen Zeitraum fällt, sollte sich nochmals eintragen, denn doppelte Eintragungen schaden nicht“, so Hummel. Wer sich bis zum 3. Mai 2022 – dem Vortag der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden der Musterklage nicht angeschlossen hat, riskiert den Verlust möglicher Ansprüche auf Nachzahlung von Zinsen.
Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen geht es pro Vertrag im Schnitt um 3.600 Euro Nachzahlungsanspruch, weil die Sparkassen nach Ansicht der Verbraucherschützer*innen die variablen Zinsen während der oftmals langen Laufzeit der Verträge nicht nach geltendem Recht angepasst haben.
Prämiensparer*innen, die eine rechtssichere Eintragung mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen anstreben, können online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0341-696 29 29 einen Termin buchen.