Mehr als 800 Sparkassenkund*innen haben sich der Klage bisher
Im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Vogtland wurde am 14. August 2020 das Klageregister eröffnet und seither reißt der Strom der Betroffenen nicht ab, die an der Klage teilnehmen möchten.
Hintergrund ist, dass die sächsischen Sparkassen nach Ansicht der Verbraucherzentrale in den letzten Jahren deutlich zu wenig Zinsen bei den „Prämiensparverträgen flexibel“ an die Sparenden gezahlt haben. Da der Zinssatz variabel vereinbart wurde, muss das Kreditinstitut diesen regelmäßig unter Berücksichtigung eines entsprechenden, gleitenden Referenzzinses anpassen. Weitere Anpassungskriterien sind unter anderen der Intervall der Anpassung und die Berücksichtigung der jeweiligen prozentualen Abweichung vom Referenzzins.
Die bereits erstellten Gutachten zu vielen Einzelverträgen zeigen, dass die errechneten Nachzahlsummen zwischen 300 Euro und 14.000 Euro pro Vertrag liegen. Im Durchschnitt beträgt der Nachzahlungsanspruch 2.500 Euro pro Vertrag.
Die Verbraucherzentrale Sachen konnte bereits bei Klagen gegen die Sparkassen Leipzig, Zwickau und Erzgebirgssparkasse Erfolge vor dem Oberlandesgericht verbuchen. Auch vogtländische Sparer können sich noch immer kostenlos in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Wer sich diese Eintragung nicht allein zutraut, ist bei den Expertinnen der Verbraucherzentrale Auerbach gut aufgehoben. Zum Preis von 14,63 Euro wird die Eintragung für Interessierte von den Expertinnen vorgenommen, wenn bereits eine Gutachten zur möglichen Zinsnachzahlung vorliegt. Ohne Gutachten belaufen sich die Kosten auf 38,99 Euro.
Fragen zur Musterfestellungsklage und wie im Einzelfall vorgegangen werden sollte, beantwortet die Verbraucherzentrale in Auerbach unter 03744 - 21 96 41 oder vermittelt dort einen persönlichen Termin.
Weiterführende Informationen finden Sparer*innen auch hier: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterfeststellungsklage