Prämiensparen: Weil jeder Eintrag zählt!

Pressemitteilung vom
Geprellten Prämiensparer*innen der Sparkasse Muldental droht zum Jahresende die Verjährung. Die Verbraucherzentrale in Torgau informiert zu den letzten Möglichkeiten sich zu wehren.
Älteres Ehepaar halten Münzgeld in der Hand und gucken skeptisch

Letzte Chance für Prämiensparer der Sparkasse Muldental

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„Morgen, morgen nur nicht heute…“, diese Einstellung hatte viele Betroffene vom VW-Dieselskandal letztlich einige Tausend Euro gekostet, weil sie mangels Eintragung in das Klageregister nicht am Vergleich von Volkswagen teilnehmen konnten.

„Nun droht im Streit um zu wenig gezahlte Zinsen der Sparkasse Muldental in Prämiensparverträgen etlichen Sparenden die Verjährung und damit ein ähnliches Szenario, wenn sie jetzt nicht aktiv werden“, appelliert André Fritzsche, Leiter der Beratungseinrichtung in Torgau. Vor allem Sparende mit einem „Prämiensparen flexibel“-Vertrag, der zwischen 1995 und 2005 geschlossen und 2017 gekündigt wurde, verpassen dann die Chance, ihren Anspruch auf die Zinsnachzahlung aufrecht zu erhalten. Im Schnitt geht es nach Berechnungen der Verbraucherzentrale um 2.900 Euro pro Sparvertrag.

Anspruchsberechtigt sind Sparer*‘innen, in deren Vertrag

nur die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit ….. % verzinst“ oder „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit …. % p.a. verzinst“ steht.

Da die Zeit drängt, sollten sich Betroffene nun selbst kostenfrei ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen – und das bestenfalls noch vor dem 31.12.2020. „Jeder Eintrag zählt, auch wenn eventuell noch keine Verjährung droht“ ermutigt Fritzsche und hofft, dass die geprellten Sparer‘*innen dem Kreditinstitut nicht kampflos ihr Geld überlassen.

Alle Klagewilligen, die sich der Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Muldental ohne Kostenrisiko anschließen wollen, sollten bei der selbstständigen Eintragung ins Klageregister folgendes beachten:

  • Ansprechdaten eintragen
  • Sachverhalt und Absicht schildern, die in der Klage gestellten Feststellungziele verfolgen zu wollen
  • ein Streitwert muss nicht zwangsläufig eingetragen werden
  • erforderliche Häkchen setzen
  • den Unterzeichner benennen und abschicken

Erscheint keine Fehlermeldung, war die Übermittlung der Daten erfolgreich. Eine genaue Berechnung des Nachnachzahlungsanspruches, können Betroffene auch noch im Neuen Jahr bei der Verbrauchzentrale durchführen lassen, wenn sie dies möchten.

Wer bei der Eintragung Hilfe benötigt, kann sich zwischen den Jahren direkt bei der Verbraucherzentrale in Torgau unter 03421 - 710238 oder per Mail unter musterklage@vzs.de melden. Im Rahmen einer telefonischen oder E-Mail-Beratung unterstützen die Rechtsexperten bei Fragen und Problemen mit der Eintragung. Je nach Aufwand liegen die Kosten für diesen digitalen Service zwischen 14,63 Euro für eine Beratung und 38,99 Euro für die Klageregister-Eintragung durch die Verbraucherzentrale Sachsen.

Rechtzeitige Kontaktaufnahme lohnt sich. Die Kapazitäten sind begrenzt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Justitia Gericht Urteil Recht

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