Sparkasse Muldental: Entscheidung über Musterklage vertagt

Pressemitteilung vom
Das Register zur Musterklage gegen die Sparkasse Muldental ist geschlossen. Am 2. Juni fand die erste mündliche Verhandlung vor dem OLG Dresden statt. Ein Urteil ist noch nicht gefallen, die Entscheidung wurde vertagt.
AdobeStock/vegefox

OLG Dresden fordert weitere Glaubhaftmachungen zu betroffenen Verbraucher*innen

Off

Das Oberlandesgericht Dresden hat heute in der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Muldental noch keine Entscheidung getroffen. Bei der Verhandlung ging es vor allem um eine weitere Glaubhaftmachung zu den betroffenen Sparer*innen.

Die Verbraucherschützer hatten gegen die Sparkasse geklagt, weil ihrer Meinung nach die variablen Zinsen in Prämiensparverträgen im Schnitt um 2.900 Euro pro Vertrag zu niedrig berechnet wurden. Wenige Tage vor Beginn der Verhandlung stellte sich heraus, dass sich einige der im Verfahren beispielhaft genannten Verbraucher*innen zwischenzeitlich mit der Sparkasse geeinigt hatten.

„Wir werden dem Gericht nun weitere Informationen und Glaubhaftmachungsunterlagen zur Verfügung stellen, welche die für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Zahl betroffener Verbraucher*innen belegen“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wenn dies erfolgt ist, hoffen wir auf ein Urteil entsprechend der bisherigen Linie des Gerichts. Es hatte in den vorangegangen fünf Verfahren gegen andere sächsische Sparkassen in wesentlichen Punkten zu Gunsten der Verbraucher geurteilt.“

Bis zum Registerschluss am 1. Juni hatten sich nach Auskunft des Bundesamtes für Justiz 126 Sparer*innen angemeldet. Für die Zulässigkeit der Klage ist eine Darlegung und Glaubhaftmachung erforderlich, dass von der Klage die Ansprüche von mindestens 10 Betroffenen abhängen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.