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Urteil zur Zinsanpassung: OLG hält an verbraucherfreundlichem Kurs fest

Pressemitteilung vom
In den Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkassen Vogtland und Meißen hat das Oberlandesgericht heute erneut weitgehend zu Gunsten der Verbraucher*innen entschieden.
Hintergründe zur Musterfeststellungsklage

Die Zinsklauseln der Sparkassen Meißen und Vogtland sind unwirksam

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Auch für die Sparenden aus dem Raum Meißen und dem Vogtland ist die nächste Etappe im Marathon-Streit um die rechtmäßige Anpassung von variablen Zinsen abgehakt. In den beiden getrennt geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden wurde entschieden, dass die Klauseln in den Verträgen „Prämiensparen flexibel“ unwirksam sind. „Das ist für die Sparenden sicherlich erfreulich. Wir wissen aber schon jetzt, dass es weiterer  Urteile bedarf, damit die Betroffenen das ihnen zustehende Geld bekommen“, erklärt Michael Hummel, Jurist der Verbraucherzentrale Sachsen, der die Verfahren gegen die sächsischen Sparkassen bereits zum vierten und fünften Mal inhaltlich führt.

„Trotz neu vorgetragener Argumente der Gegenseiten, ist das Gericht seiner Linie treu geblieben“, freut sich Hummel. Das Gericht hat unter anderem entschieden, dass die Klauseln in den Verträgen unwirksam sind und angepasst werden müssen. Zudem beginnt die Verjährung erst mit dem Ende des Vertrages. Wie der Zins genau zu berechnen ist, konnte leider erneut nicht geklärt werden und wurde vom Gericht damit begründet, dass das Instrument der Musterfeststellungsklage nicht geeignet wäre. Zur Debatte stehen verschiedene langfristige Referenzzinssätze, die den Maßgaben des Bundesgerichtshofes aus der Vergangenheit entsprechen müssen. Das Gericht hat Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

„Den Klagen haben sich rund 1.100 Sparende aus dem Vogtland und mehr als 600 aus dem Raum Meißen angeschlossen. Sie alle haben große Hoffnung, ihre Zinsnachzahlung in naher Zukunft zu bekommen“, erklärt Hummel mit Blick auf die erste noch nicht terminierte Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof in gleicher Sache gegen die Sparkasse Leipzig. „Wir hoffen hier auf ein richtungweisendes und abschließendes Urteil im Sinne der Verbraucher noch im Jahr 2021, so dass die Geduld der Betroffenen nicht weiter strapaziert wird“, so Hummel.

Im Mittelpunkt der beiden heutigen Verhandlungen stand die Berechnung der Zinsen aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gemeinsam mit Kreditsachverständigen einen Nachzahlungsanspruch von 4.700 Euro bei den Kund*innen der Sparkasse Meißen und 2.400 Euro bei der Sparkasse Vogtland errechnet. „Also mehr als nur Peanuts für die oftmals langjährigen Kunden der Sparkassen“, so Hummel.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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