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Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Bei vielen Ratsuchenden, die die Energierechnungen nicht zahlen können, wird deutlich: Die Forderungen der Energieversorger sind nur die Spitze des Eisberges. Daneben bestehen häufig weitere Zahlungsverpflichtungen. Suchen Sie sich daher schnellstmöglich Hilfe, wenn eine Überschuldung droht.
Bei den Verbraucherzentralen liegen viele Beschwerden von Fernwärmekund:innen vor, die von einseitigen, intransparenten Preisanpassungen mit teils starken Preissteigerungen berichten. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb bundesweit einheitliche Veröffentlichungspflichten und eine verbindliche Preisaufsicht.
Wenn Ihr Energieanbieter die Preise erhöht, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Manchmal wird die Info über eine Preiserhöhung aber regelrecht versteckt. Und nicht jede Erhöhung ist zulässig.
Haben Sie den Verdacht, dass auf Ihrer Gas- oder Stromrechnung etwas nicht stimmt? Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und zeigen Ihnen, was Sie bei Fehlern auf der Abrechnung tun können.
Einige Strom- und Gasanbieter haben mitgeteilt, dass sie trotz laufender Vertragsverhältnisse die Belieferung einstellen werden. Was Sie in so einem Fall beachten sollten, erfahren Sie hier.
Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Mehrere Gas- und Stromanbieter sind in den vergangenen Jahren in die Insolvenz gegangen. Was in so einem Fall mit Ihrem Vertrag passiert und was Sie als Kunde beachten sollten, erfahren Sie hier.
Manche Strom- und Gasanbieter schieben Verbrauchern an Haustür oder Telefon unbemerkt Energieverträge unter, die diese gar nicht abschließen wollen. Betroffene können dagegen vorgehen.
Strom- und Gasverträge, die Sie online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dann ist der Vertrag nicht zustande gekommen.