31. März 2026: Krypto-Steuerprüfung als Vorwand im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
- Thema/Betreff: Zur Vermeidung angeblicher Abweichungen und möglicher steuerlicher Konsequenzen soll eine kurzfristige Überprüfung der eigenen Krypto-Angaben erfolgen. Als Begründung wird im Namen des Bundeszentralamts für Steuern unter dem Betreff "Amtliches Schreiben: Datenabgleich erforderlich“ ein angeblicher Datenabgleich im Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten angeführt.
- Als Grundlage werden zudem rechtlich klingende Inhalte wie die EU-Richtlinie DAC8 sowie detaillierte Angaben zu Krypto-Transaktionen genannt, um die Nachricht möglichst offiziell erscheinen zu lassen.
- Typischerweise wird durch die kurze Frist (innerhalb von fünf Werktagen) und die Androhung schwerer Konsequenzen (z. B. hohe Geldbußen oder strafrechtliche Folgen) starker Druck aufgebaut, um zu schnellem und unüberlegtem Handeln zu verleiten.
- Anzeichen für Phishing: unpersönliche Anrede, unseriöse Absenderadresse, Link in der Mail, kurze Fristsetzung, Druck durch Strafandrohungen.
Wir raten dazu, solche Nachrichten zu ignorieren und unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben, um persönliche und finanzielle Daten zu schützen. Steuerliche Angelegenheiten sollten ausschließlich über das offizielle ELSTER-Portal ("elster.de") oder direkt über das zuständige Finanzamt geprüft werden.





