Ihr Flug wurde gestrichen, ihr Gepräck war erst verschwunden und dann beschädigt und statt dem gebuchten Meerblick hatten Sie nur Aussicht auf den Hinterhof? Ihren Reisefrust und Urlaubsärger müssen Sie sich nicht gefallen lassen! In vielen Fällen haben Sie einen Anspruch auf Kostenminderung oder Rückerstattung Ihres Reisepreises. Unsere anbieterunabhängigen Rechtsberater*innen helfen Ihnen gern, beraten Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten oder holen Ihnen Ihr Geld zurück.
Sie müssen nicht alles akzeptieren, was Reiseveranstalter ihren Kund*innen mitunter bieten. Verzichten Sie unterwegs nicht auf Ihre Rechte! Wir helfen Ihnen gern dabei.
Unsere anbieterunabhängigen Fachberater*innen kennen Ihre Rechte und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, z.B. bei:
- Problemen mit der Rückerstattung Ihrer Anzahlungen oder Reisekosten
- Ausfall oder Änderung Ihres Fluges, Ihres Busses oder Ihrer Bahn
- Reiseausfällen durch Streik oder Pandemien
- Reiserücktritt
- nicht erhaltenen, aber gebuchten Dienstleistungen auf Reisen und Abweichungen zu Ihrem Reisevertrag
- Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks
- Problemen mit der Online-Buchung von Reisen
- Insolvenz Ihres Reiseanbieters oder Buchungsportals
- Problemen mit Pauschalreisen oder Kreuzfahrten
- usw.
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.