18. Dezember 2025
Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Der Bundesgerichtshof wird am 22. September 2026 über die Klage verhandeln.