Buchtitel "Handbuch Baubeschreibung": Pressematerial

Worauf es bei der Baubeschreibung ankommt
Neuer Ratgeber hilft beim Vergleich von Hausangeboten
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Titelbild des Ratgebers Handbuch BaubeschreibungEine umfassende individuelle Baubeschreibung ist der Schlüssel, um beim Kauf oder Bau einer Immobilie Missverständnisse, zusätzliche Kosten oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Doch leider bleiben viele Baubeschreibungen zu allgemein, lassen vollständige Produktbeschreibungen oder Mengenangaben vermissen oder Preisobergrenzen werden nicht benannt. Mit der Unterschrift unter solche unspezifischen Bauverträge ist dann Auslegungsspielraum und Ärger programmiert. Der neue Ratgeber „Handbuch Baubeschreibung – Hausangebote richtig vergleichen“ der Verbraucherzentrale erläutert, worauf Bauwillige beim Vergleich von Hausangeboten achten müssen. Er zeigt, wie konkret beschrieben sein muss, welche Leistungen der Unternehmer zu erledigen hat. Checklisten, um Offerten zu prüfen und mögliche Schwachstellen aufzudecken, sind das Fundament für einen möglichst reibungslosen Ablauf beim Bauauftrag für die eigenen vier Wände.

Das 232-seitige Handbuch gibt einen Überblick über alle Leistungen, die in der Baubeschreibung enthalten sein sollten. Es zeigt, wie die Ausführungen der einzelnen Gewerke beschrieben sein müssen, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Formulierungen wie etwa „20 Zentimeter Wärmedämmung“ sind unzureichend, da daraus keinerlei Informationen zur Materialeigenschaft sowie zur Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit entnommen werden können. Zudem behandelt das Buch die Themen Qualitätskontrolle, Bauabnahme und Versicherungen rund um den Bau. Die Vorlagen und Checklisten zum Ausfüllen können herausgetrennt und archiviert werden.

Der Ratgeber „Handbuch Baubeschreibung. Hausangebote richtig vergleichen“ hat 232 Seiten und kostet 29,90 Euro.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder
Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.