Pflegeheimvertrag unterschreiben? Auf diese Punkte sollten Sie achten
Ein Pflegeheimplatz muss oft schnell organisiert werden. Bei der Vertragsunterzeichnung sollten Sie sich trotzdem Zeit nehmen: Welche Kosten entstehen? Welche Leistungen sind vereinbart? Und wann haften Angehörige? Unsere Checkliste gibt Orientierung.

Checkliste für den Pflegeheimvertrag: Darauf kommt es an
Ein Pflegeheimvertrag regelt das Zusammenleben und die Versorgung im Heim – und kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf das Kleingedruckte.
Informieren Sie sich über das Pflegeheim
Wenn es die Situation erlaubt, sollten Sie verschiedene Einrichtungen besichtigen, Informationen einholen und Infomaterialien vergleichen. Denn nicht immer bleibt genug Zeit für eine ausführliche Suche – und manchmal gibt es kaum Auswahlmöglichkeiten.
Achten Sie auf eine genaue Beschreibung der Leistungen und Kosten
Im Vertrag muss nachvollziehbar stehen, welche Leistungen Sie erhalten und was diese kosten. Dazu gehören:
- Wohnen: Größe und Ausstattung des Zimmers
- Verpflegung: Art und Anzahl der Mahlzeiten
- Betreuung und Pflege: Art, Inhalt und Umfang der Betreuungsleistungen
- Kosten: Gesamtbetrag und einzelne Positionen, darunter Pflege und Betreuung, Unterkunft, Verpflegung, Investitionsaufwendungen, Ausbildungskosten und vereinbarte Zusatzleistungen.
Prüfen Sie die Angaben zur Verbraucherschlichtung
Der Vertrag sollte erkennen lassen, ob der Heimträger bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Lassen Sie Abweichungen schriftlich festhalten
Weicht der Vertrag von den Informationen ab, die Sie vor Vertragsschluss erhalten haben, muss dies im Vertrag kenntlich gemacht werden.
Bestehen Sie auf einem schriftlichen Vertrag
Pflegeheimverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Der Vertrag muss also in Papierform vorliegen. Muss der Einzug ausnahmsweise sehr schnell erfolgen, sollte der schriftliche Vertragsschluss zeitnah nachgeholt werden.
Klären Sie die Vertretungsbefugnisse
Unterschreibt beispielsweise ein Angehöriger für eine Bewohnerin oder einen Bewohner, muss klar sein, in welcher Funktion und auf welcher Grundlage dies geschieht.
Achten Sie auf die Vertragsdauer
Heimverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Befristungen sollen im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner liegen.
Prüfen Sie Forderungen nach Sicherheitsleistungen
Eine Einrichtung darf Sicherheitsleistungen nur von Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern verlangen. Für Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung und Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe sind solche Forderungen nicht zulässig.
Unterschreiben Sie keine pauschalen Haftungserklärungen
Bei Schuldbeitrittserklärungen, Haftungsübernahmeerklärungen oder Bürgschaften ist besondere Vorsicht geboten. Sie können damit unter Umständen für Heimkosten persönlich in Anspruch genommen werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.