FAQ: Von der Prüfung bis zur möglichen Sammelklage
Wie läuft der Verbraucheraufruf ab – und wie geht es danach weiter? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Teilnahme, Unterlagen, Fristen sowie allen weiteren Schritten.
Was ist das Ziel des Verbraucheraufrufs?
Wir prüfen, ob die Preiserhöhungen der Leipziger Fernwärme rechtmäßig sind. Da Fernwärme ein Monopolmarkt ist, können angeschlossene Verbraucher*innen den Anbieter nicht wechseln und Preiserhöhungen kaum widersprechen.
Deshalb sammeln wir Unterlagen, um die Preisgestaltung systematisch zu bewerten und zu entscheiden, ob eine Sammelklage sinnvoll und aussichtsreich ist.
Was kann ich von der Prüfung erwarten?
Die Teilnahme am Verbraucheraufruf ist der erste Schritt zu einer unabhängigen rechtlichen Prüfung der Leipziger Fernwärmepreise.
Ergibt diese, dass Preisanpassungsklauseln unzulässig waren, können Betroffene im Rahmen einer Sammelklage zu viel gezahlte Beträge zurückfordern – in vergleichbaren Fällen mehrere hundert bis über tausend Euro pro Haushalt.
Gleichzeitig tragen Sie dazu bei, die Fernwärmepreise in Leipzig transparenter und fairer zu gestalten – eine wichtige Grundlage für den geplanten Fernwärmeausbau.
Bin ich teilnahmeberechtigt?
Sind sind teilnahmeberechtigt, wenn Ihr Gebäude an die Fernwärme der Stadtwerke Leipzig angeschlossen ist und Sie Vertragspartner des Fernwärmevertrags sind.
Das betrifft insbesondere Hauseigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie private Vermieter*innen.
Auch Mieter*innen können sich beteiligen, wenn sie Zugang zu den Vertragsunterlagen und Abrechnungen ihres Hauses haben. Sie unterstützen uns damit bei der rechtlichen Prüfung.
Wichtig: An einer möglichen Sammelklage können sie sich jedoch nicht beteiligen, da sie ihre Heizkosten nicht direkt mit den Stadtwerken Leipzig, sondern über Vermietende oder die Hausverwaltung abrechnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Entscheidend sind die Vertragsunterlagen und die Preishistorie – also Dokumente, die zeigen, wie Ihr Fernwärmepreis berechnet und angepasst wurde.
Dazu gehören insbesondere:
- Ihr Fernwärmeversorgungsvertrag
- Preisanpassungs- und Produktänderungsschreiben (falls vorhanden)
- Jahresabrechnungen zur Fernwärme
- Widersprüche, die durch sie in dem gesamten Belieferungszeitraum erfolgt sind
Wichtig: Eine Heizkostenabrechnung von Vermietenden oder der Hausverwaltung reicht nicht aus – auch bei Fernwärmeversorgung des Gebäudes. Benötigt werden Unterlagen aus dem direkten Vertragsverhältnis mit dem Versorger.
Wir prüfen im Kontext des Aufrufs, ob es Angriffspunkte für eine Verbandsklage gibt. Eine Einzelfallprüfung mit entsprechender individueller Beratung ist davon nicht umfasst. Haben Sie einen konkreten Beratungswunsch können Sie sich darüber hinaus jederzeit einen Termin vereinbaren.
Für welchen Zeitraum werden Abrechnungen benötigt?
Bitte reichen Sie Unterlagen der letzten fünf bis zehn Jahre ein, idealerweise ab 2016. Besonders wichtig sind die Jahre ab 2022, da hier die Preiserhöhungen deutlich ausgefallen sind.
Je vollständiger die Unterlagen, desto besser lässt sich die Preisentwicklung nachvollziehen und rechtlich bewerten.
Wie kann ich meine Unterlagen einreichen?
Sie können Ihre Unterlagen auf zwei Wegen einreichen:
- Online: Über unser Webformular auf dieser Seite
- Persönlich: In unserem Beratungszentrum Leipzig sowie in allen weiteren Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen
Bitte reichen Sie möglichst Kopien oder digitale Scans ein. Originale sollten Sie selbst behalten.
Bis wann kann ich mich dem Verbraucheraufruf anschließen?
Unterlagen können bis zum 31. August 2026 eingereicht werden.
Danach beginnt die Auswertungsphase, sodass später eingehende Unterlagen möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden können.
Was passiert nach Ablauf der Einsendefrist?
- Ab August: Auswertung und rechtliche Prüfung der eingereichten Dokumente durch die Verbraucherzentrale Sachsen
- Ab Ende August / Anfang September: Rückmeldung an Teilnehmende, ob ihre eingereichten Unterlagen im Fall einer Klage geeignet erscheinen.
- Im Anschluss: Entscheidung über das weitere Vorgehen – einschließlich der Frage, ob eine Sammelklage eingeleitet wird
Werde ich über das weitere Vorgehen informiert?
Ja. Alle Teilnehmenden erhalten eine Rückmeldung zu den Ergebnissen der Prüfung und zum weiteren Vorgehen. Erste Informationen sind voraussichtlich ab Ende August verfügbar.
Wir informieren Sie außerdem darüber, ob und wie Sie sich einer möglichen Sammelklage anschließen können.
Bitte sehen Sie von Zwischenanfragen ab. Wir melden uns nach der Prüfung Ihrer Unterlagen bei Ihnen.
Wichtig: Diese Prüfung ersetzt keine Beratung. Insofern Sie eine Beratung zu Ihrem Fall wünschen, können wir gerne einen Termin vereinbaren.
Kostet mich die Teilnahme etwas?
Nein! Die Teilnahme am Verbraucheraufruf und die Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Verbraucherzentrale Sachsen sind für Sie kostenlos.
Sollte es zu einer Sammelklage kommen, werden Sie rechtzeitig und transparent über mögliche Kosten und Bedingungen informiert, bevor Sie sich für eine Teilnahme entscheiden.
Erhalte ich eine individuelle Beratung zu meinen Kosten und meinen Abrechnungen?
Aufgrund der gestiegenen Preise erreichen uns und andere Institutionen in Leipzig viele Anfragen zur Prüfung von Heizkostenabrechnungen. Die Teilnahme am Aufruf wird keine Beratung, beispielsweise zur Höhe ihrer Heizkosten, ersetzen.
Ihre Unterlagen sind dennoch wichtig. Sie helfen dabei, mögliche systematische Auffälligkeiten zu erkennen und gegebenenfalls Verbandsklageverfahren vorzubereiten. Im Erfolgsfall können Rückerstattungen möglich sein.
Führt die Einreichung meiner Unterlagen automatisch zu einer Sammelklage?
Nein. Mit der Einsendung Ihrer Unterlagen wird nicht automatisch Sammelklage erhoben. Die Unterlagen dienen ausschließlich einer Vorprüfung.
Mit Ihrer Einreichung unterstützen Sie uns vor allem dabei, die Erfolgsaussichten möglicher rechtlicher Schritte zu bewerten.
Erst nach der Auswertung entscheidet die Verbraucherzentrale Sachsen, ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll und erfolgversprechend sind.
Es kommt zur Sammelklage: Nehme ich durch die Einsendung der Unterlagen automatisch teil?
Nein. Die Einreichung Ihrer Unterlagen führt nicht automatisch zu einer Teilnahme.
Sollte es dazu kommen, informieren wir betroffene Verbraucher*innen gesondert. Ob Sie teilnehmen möchten, entscheiden Sie dann selbst.
Es kommt nicht zur Sammelklage: Was passiert dann?
Kommt keine Sammelklage zustande, bedeutet das nicht, dass Ihr Anliegen damit erledigt ist.
Ihre Unterlagen wurden dennoch geprüft und können wichtige Hinweise für die weitere Einschätzung des Sachverhalts liefern.
Unabhängig davon haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich individuell zu Ihrer persönlichen Situation und möglichen weiteren Schritten beraten zu lassen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
