Greenwashing in der Gartenabteilung: Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Hornbach

Stand: 30. Juli 2026

Gut für den Naturschutz? Die Baumarktkette hat potenziell invasive Pflanzen als Naturschutzhecke verkauft – und damit ihre Kundinnen und Kunden nach Ansicht der Verbraucherschützer getäuscht. Das hat nun ein Gericht bestätigt. Ein Urteil mit Signalwirkung.

Worum geht es?

  • Gemeiner Bocksdorn, Goldglöckchen (Forsythia), Schmetterlingsflieder und Apfelrose (Rosa rugosa) wurden bei Hornbach online als Naturschutz- und Vogelschutzhecken beworben – angeblich heimisch und ideal für Insekten und Vögel.
  • Tatsächlich sind drei dieser Pflanzen sogar potenziell invasiv und können die Biodiversität bedrohen.
  • Die Verbraucherzentrale hat gegen den Baumarktriesen wegen irreführender Werbung geklagt. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte mit Urteil vom 23. Juli 2026 (Az. 4 UKl 3/25) die Auffassung der Verbraucherschützer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 
  • Den Anstoß für das Verfahren gab eine irreführende Werbung in einem Dresdner Hornbach-Gartenmarkt, die der Verbraucherzentrale Sachsen gemeldet wurde.
Was macht die Pflanzen so problematisch?
  • Die vier Pflanzenarten gehören zu den sogenannten Neophyten. 
  • Besonders problematisch ist die bekannte Apfelrose, die auch als Hagebutte, Kartoffelrose oder Rosa Rugosa bezeichnet wird, aus Ostasien: Sie ist ein invasiver Neophyt, verbreitet sich schnell, verdrängt heimische Pflanzenarten und trägt so zum Verlust von Biodiversität bei.
  • Auch das Goldglöckchen (Forsythia) sieht mit seinen leuchtenden Blüten zwar attraktiv aus und wird gerne von Insekten angeflogen – tatsächlich liefert sie aber weder Nektar noch Früchte. Für die Tiere ist die Pflanze somit ein reiner „Fake-Shop“ und pure Energieverschwendung.
Warum war das Greenwashing?
  • Wer eine Pflanze als „Naturschutzhecke“ bewirbt, weckt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern die Erwartung eines besonderen Beitrags zum Naturschutz.
  • Die beworbenen Pflanzen bieten keinen besonderen ökologischen Mehrwert: Weder die Aussagen zu Vorteilen für Bienen und Vögel beim Goldglöckchen noch die Einstufung als heimische Arten waren zutreffend. 
Was das Urteil bedeutet
  • Umweltversprechen sind kein Marketing-Spielraum: Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht in dem Urteil eine wegweisende Entscheidung für die gesamte Branche. 
  • Baumärkte, Gartencenter und Pflanzenhändler müssen Umwelt- und Naturschutzversprechen künftig besonders sorgfältig prüfen

„Natürlich sollten Verbraucher*innen selbst entscheiden dürfen, wie sie ihren Garten gestalten. Aber sie müssen die Chance bekommen, durch transparente und wahrheitsgemäße Informationen eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Mit seinem grünen Marketing hat Hornbach gegen diese Richtlinien verstoßen. Würden die Pflanzen als Ziergewächse verkauft werden, hätten wir kein Problem.“

Beate Saupe

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.