Sachsens Mieter*innen drohen Kostenfallen

Pressemitteilung vom 09. Juni 2026

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Kostenrisiken für Mieter*innen durch das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz. Trotz neuer Regelungen zur Kostenaufteilung bleiben zentrale Belastungen bei fossilen Heizungen bestehen. Besonders kritisch sind steigende Brennstoffkosten und mögliche Mieterhöhungen.

Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor lückenhaftem Mieterschutz beim Gebäudemodernisierungsgesetz

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) bietet laut Verbraucherzentrale Sachsen nur unzureichenden Schutz für Mieter*innen. „Sachsen hat die höchste Mieterquote der Flächenbundesländer. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lässt Mieter*innen bei den größten Kostenrisiken im Regen stehen“, warnt Lorenz Bücklein, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen. Der weiterhin mögliche Einbau neuer Gas- und Ölheizungen kann für rund zwei Drittel der sächsischen Haushalte, die zur Miete wohnen, teuer werden.

Zwar sieht das GModG erstmals eine Beteiligung der Vermieter*innen an bestimmten Heizkosten vor – ab 2028 sollen CO₂-Kosten, Gasnetzentgelte und Biogas-Mehrkosten hälftig geteilt werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt diesen Schritt grundsätzlich, sieht aber gravierende Lücken: Der fossile Brennstoffpreis selbst – der größte und schwankungsanfälligste Kostenblock – bleibt vollständig bei den Mieter*innen. In der Energiekrise 2022 stiegen die Gaspreise für Haushalte um rund 37 Prozent. Ähnliche Sprünge sind bei künftigen Krisen jederzeit möglich.

Besonders kritisch ist die Deckelung der Vermieterbeteiligung: Die hälftige Teilung der Biogaskosten gilt nur bis zu einem Bioanteil von 30 Prozent. Ab 2040 schreibt die sogenannte „Bio-Treppe“ jedoch einen Anteil von 60 Prozent vor – die Mehrkosten für die obere Hälfte tragen Mieter*innen dann wieder allein. Hinzu kommt die Modernisierungsumlage: Bauen Vermieter*innen eine neue fossile Heizung ein, können sie die Investitionskosten über eine Mieterhöhung auf die Nettokaltmiete umlegen – Mieter*innen zahlen so doppelt.

„Wir erleben schon heute beim CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, dass die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter ihren Anteil gar nicht erst zurückfordert – aus Unwissenheit oder aus Sorge vor Konflikten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wiederholt genau diesen Fehler, ohne eine wirksame Kontrolle vorzusehen“, so Bücklein weiter. Gerade bei Gasetagenheizungen müssen Mieter*innen den Vermieteranteil eigenständig einfordern.

Betroffene Mieter*innen können sich in der Energie- und der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen zu ihren Rechten und zur Prüfung ihrer Heizkostenabrechnung beraten lassen.

Forderungen der Verbraucherzentrale Sachsen

  • Aufhebung der 30-Prozent-Deckelung bei den Biogaskosten – der Schutz muss den vollen Pflichtanteil abdecken.
  • Vollständiger Ausschluss fossiler Heizungen aus der Modernisierungsumlage, um steigende Nettokaltmieten zu verhindern.
  • Klare Informationspflicht der Vermieter*innen über die geltende Kostenaufteilung nach einem Heizungswechsel.
  • Behördlicher Vollzug, damit die Rechtsdurchsetzung nicht allein bei den Mieter*innen liegt.

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