Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird
Kontopfändungen bringen viele Betroffene in existenzielle Schwierigkeiten. Obwohl das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) den Zugriff auf einen Freibetrag sichern soll, kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Rechte, Schutzmöglichkeiten und Wege aus der Verschuldung.

Insolvenz- und Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen beteiligt sich an der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung 2026
„Wie komme ich an mein Geld?“ – diese Frage beschäftigt viele Menschen, deren Konto gepfändet wurde. In der Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale Sachsen gehört sie zum Beratungsalltag. Hintergrund ist, dass Betroffene häufig nicht wissen, welche Rechte sie bei einer Kontopfändung haben und wie sie weiterhin über Geld für ihren Lebensunterhalt verfügen können.
Ein wichtiger Schutzmechanismus ist das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Es gewährleistet, dass ein gesetzlich festgelegter monatlicher Freibetrag vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt bleibt. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder bestimmten sozialen Leistungen können höhere Freibeträge gelten.
Dennoch zeigt die Beratungspraxis, dass es bei der Umsetzung immer wieder Probleme gibt. Kontoumwandlungen erfolgen teilweise verspätet, Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt oder vorhandenes Guthaben bleibt vorübergehend blockiert. Für Betroffene kann dies gravierende Folgen haben: Miete, Energiekosten, Lebensmittel oder notwendige Medikamente lassen sich zeitweise nicht bezahlen.
„Ein Konto ist elementarer Bestandteil der Existenzsicherung. Wenn der Zugang zum eigenen Geld eingeschränkt ist, geraten viele Menschen zusätzlich unter erheblichen Druck“, erklärt Cornelia Hansel, Schuldner- und Insolvenzberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.
Im Rahmen der Aktionswoche informiert die Verbraucherzentrale Sachsen über die Rechte von Verbraucher*innen bei Kontopfändungen sowie über Möglichkeiten der Entschuldung.
- Telefonsprechstunde zum Pfändungsschutzkonto
Wann: Dienstag, 16. Juni 2026, 13:00 bis 16:00 Uhr
Telefon: 0341 9608923 - Online-Vortrag: "Verbraucherinsolvenz – Ein Weg zur Restschuldbefreiung"
Wann: Donnerstag, 18. Juni 2026, 16:30 Uhr
Anmeldung unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen
Die Angebote richten sich an Betroffene, Angehörige sowie alle Interessierten, die sich über Pfändungsschutz, Schuldenregulierung und die Verbraucherinsolvenz informieren möchten.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.