Zutat oder Zierde? Achtung beim Kräuterkauf

Pressemitteilung vom 13. Juli 2026

Optisch lassen sich Zier- und Küchenkräuter nicht unterscheiden. Kräuter wie Wilde Rauke, Minze oder Basilikum sehen unabhängig von ihrer Verwendung gleich aus. Eine aktuelle Beschwerde bei der Verbraucherzentrale Sachsen zeigt, wie wichtig eine klare Kennzeichnung beim Verkauf von Topfkräutern ist.

Wer im Supermarkt zu sogenannten Küchenkräutern greift, geht davon aus, dass diese auch zum Würzen und Verzehr geeignet sind. Umso größer war die Überraschung einer Verbraucherin, als sie auf der Produktbanderole ihres Kräutertopfes ein durchgestrichenes Messer-und-Gabel-Symbol entdeckte.

Kennzeichnungspraxis kann irreführend sein

Auf Nachfrage im Markt erhielt sie die Auskunft, dass die Pflanzen ausdrücklich nicht zum Verzehr bestimmt seien. Sie könnten mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sein und würden daher ausschließlich als Zierpflanzen verkauft.

Der Fall ist kein Einzelfall. Er verweist auf eine Verbraucherfalle, die vielen Menschen nicht bewusst ist: Nicht überall, wo „Küchenkräuter“ draufsteht oder Kräuter zum Würzen vermutet werden, sind die Pflanzen tatsächlich zum Verzehr bestimmt.

Eine Verbrauchertäuschung? Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen dürfen Verbraucher*innen berechtigterweise davon ausgehen, dass unter der Bezeichnung „Küchenkräuter“ im Lebensmitteleinzelhandel angebotene Pflanzen auch zum Verzehr geeignet sind.

„Die derzeitige Kennzeichnungspraxis kann daher irreführend sein“, sagt Verena Müller, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Für die Kaufentscheidung ist in erster Linie die Produktbezeichnung maßgeblich. Ein kleiner, formal angebrachter Hinweis auf der Banderole reicht aus unserer Sicht nicht aus, wenn er nicht auf den ersten Blick verständlich und eindeutig wahrnehmbar ist.“

Hintergrund: Pestizide in Topfkräutern

Topfkräuter aus dem Supermarkt sind eine praktische Möglichkeit, frische Zutaten griffbereit zu haben. Untersuchungen verschiedener Behörden und Warentester haben jedoch gezeigt, dass in Topfkräutern teilweise Pflanzenschutzmittelrückstände nachweisbar sind. 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellte in seiner nationalen Auswertung für 2021 fest, dass bei 8,2 Prozent der untersuchten Proben frischer Kräuter Rückstände über den gesetzlichen Grenzwerten lagen. Der Grund: Im Zierpflanzenanbau sind Pflanzenschutzmittel zugelassen, die im Lebensmittelanbau verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sind.

Woran erkenne ich essbare Topfkräuter?

Optisch lassen sich als Zierpflanzen angebaute Kräuter in der Regel nicht von Lebensmittelkräutern unterscheiden. Ob Wilde Rauke, Minze oder Basilikum – sie sehen identisch aus, unabhängig davon, wie sie angebaut wurden. 
Umso wichtiger ist es, auf bestimmte Hinweise zu achten:

  • Wortlaut auf dem Etikett: Begriffe wie „zum Verzehr geeignet“, „Küchenkräuter“ oder „essbare Kräuter“ deuten auf ein Lebensmittel hin.
  • Lebensmittelkennzeichnung auf der Banderole: Angaben wie Herkunftsland, Handelsklasse (z. B. „Klasse I“), ein Bio-Siegel sowie eine Kontrollstellennummer (z. B. „DE-ÖKO-0XX“) sprechen für ein Lebensmittelprodukt.
  • Platzierung im Laden: Topfkräuter im Bereich von Obst und Gemüse werden in der Regel als Lebensmittel angeboten.
  • Symbol auf der Banderole: Ein Messer-und-Gabel-Piktogramm ohne Durchstreichung signalisiert, dass das Produkt zum Verzehr geeignet ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.