Klickzwang im Bankkonto: Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Sparkasse

Pressemitteilung vom 08. Juli 2026

Wer beim Online-Banking Vertragsänderungen nicht zustimmen wollte, musste bei jedem Login erneut ein Pop-up bestätigen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin unzulässigen Druck und hat Klage gegen die Sparkasse Zwickau eingereicht.

Zustimmung per Dauerschleife – Verbraucherschützer fordern echte Freiwilligkeit

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Klage gegen die Sparkasse Zwickau beim Landgericht Zwickau eingereicht. Hintergrund ist ein Pop-up-Fenster, das Kund*innen im Rahmen des Login-Vorgangs zum Online-Banking angezeigt wurde. Über dieses Pop-up sollten Verbraucher*innen einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen.
Das Fenster enthielt lediglich die Auswahlmöglichkeiten „Später zustimmen“ und „Zustimmen“. Eine andere Möglichkeit, das Pop-up zu schließen oder den Login-Vorgang ohne eine entsprechende Auswahl fortzusetzen, bestand nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht. Wer die Zustimmung nicht erteilen wollte, musste daher bei jedem Login erneut auf „Später zustimmen“ klicken.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist diese Gestaltung problematisch. Denn Verbraucher*innen werden auf diese Weise bei jeder Nutzung des Online-Bankings erneut mit der Aufforderung zur Zustimmung konfrontiert. Eine echte Möglichkeit, die Zustimmung abzulehnen oder das Fenster dauerhaft zu schließen, bestand nicht. Dadurch könne ein erheblicher Druck entstehen, der Vertragsänderung doch zuzustimmen.

„Eine Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen muss freiwillig erfolgen. Verbraucher*innen dürfen nicht durch wiederholte Pop-ups im Login-Prozess faktisch zur Zustimmung gedrängt werden“, sagt Niklas Zehrfeld, Referent für Rechtsdurchsetzung Finanzdienstleistung bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Gerade beim Online-Banking sind Kund*innen darauf angewiesen, schnell und zuverlässig auf ihr Konto zugreifen zu können. Diese Situation darf nicht genutzt werden, um Zustimmungserklärungen einzuholen.“

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte die Sparkasse Zwickau wegen der Verwendung des Pop-up-Fensters zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale nun Klage eingereicht.

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