Verbraucherzentrale in Torgau erweitert Öffnungszeiten ab August

Pressemitteilung vom 30. Juli 2026

Die Verbraucherzentrale Sachsen baut ihr Beratungsangebot in Torgau aus. Ab dem 5. August 2026 ist die Beratungsstelle in der Bäckerstraße 10 an vier Tagen in der Woche geöffnet. Verbraucher*innen können sich künftig von Montag bis Donnerstag persönlich beraten lassen.

Persönliche Beratung auch in Riesa

An jedem ersten Dienstag im Monat bleibt die Beratungsstelle in Torgau geschlossen. An diesem Tag bietet die Verbraucherzentrale Sachsen persönliche Beratung in ihrer Beratungsnebenstelle in Riesa an.

Mit den erweiterten Öffnungszeiten verbessert die Verbraucherzentrale Sachsen ihre Erreichbarkeit in der Region. Seit 2026 leitet die Volljuristin Annerose Dathe die Beratungsstelle in Torgau. Zu ihren Schwerpunkten zählen das allgemeine Verbraucherrecht sowie das Reise-, AGB- und Wettbewerbsrecht.

„Persönliche Beratung bleibt für viele Menschen der wichtigste Weg, ihre Anliegen zu klären. Mit den neuen Öffnungszeiten schaffen wir ein Angebot, das besser zu ihrem Alltag passt“, sagt Annerose Dathe.

Das sind die neuen Öffnungszeiten:

Montag: 13 bis 17 Uhr
Dienstag: 10 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr*
Mittwoch: 10 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 10 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag: geschlossen
 
*Hinweis: An jedem ersten Dienstag im Monat bleibt die Beratungsstelle in Torgau geschlossen. An diesem Tag findet die Beratung in der Beratungsnebenstelle in Riesa von 10 bis 16 Uhr statt.

Unabhängige Beratung vor Ort

Ob Ärger mit Verträgen, unberechtigte Forderungen oder Fragen zu Versicherungen, Reisen oder digitalen Angeboten – die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Verbraucher*innen mit einer unabhängigen rechtlichen Einschätzung und konkreten Handlungsempfehlungen.

Die Beratungsstelle in Torgau befindet sich in der Bäckerstraße 10, 04860 Torgau. Termine können online oder telefonisch unter 0341 696 29 29 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.