Eine halbe Million aus dem Nichts

Pressemitteilung vom 20. August 2026

Unerwarteter Geldsegen aus der Türkei? Ein Treuener soll 462.000 Euro erhalten, muss dafür aber zunächst 6.332 Euro zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer bekannten Betrugsmasche im neuen Gewand.

Eine E-Mail mit einer Nachricht, die wohl jeden zunächst sprachlos machen dürfte: Mehr als 462.000 Euro sollen Herrn S. aus Treuen aus der Türkei überwiesen werden. Die angebliche Auszahlung sei bereits geprüft und bestätigt, heißt es in dem offiziell anmutenden Schreiben des türkischen Finanzministeriums. Auch die angegebene Bankverbindung des Empfängers stimmt tatsächlich. Doch dann kommt der Haken.

6.332 Euro für die angebliche Auszahlung

Bevor das Geld angeblich auf dem Konto eingehen kann, soll Herr S. eine sogenannte „regulatorische Kommission“ in Höhe von 1,37 Prozent zahlen. Konkret werden dafür 6.332 Euro verlangt – und zwar vorab und separat von der eigentlichen Überweisung.
 
Zur Begründung beruft sich das Schreiben auf das türkische Bankengesetz. Die Gebühr sei verpflichtend und müsse vor der Auszahlung entrichtet werden, damit der vollständige Betrag überwiesen werden könne.
 
Für die Verbraucherzentrale Sachsen ist das ein deutlicher Warnhinweis. „Wenn vor einer angeblichen Auszahlung zunächst mehrere Tausend Euro überwiesen werden sollen, ist höchste Vorsicht geboten“, warnt Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin in Auerbach.
 
Das eigentliche Ziel der Betrüger dürfte die geforderte Vorauszahlung sein: Wer die 6.332 Euro überweist, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen, anschließend weder die versprochenen 462.000 Euro noch sein Geld für die angebliche Gebühr zurückzuerhalten.

Bekannte Masche mit neuer Geschichte

Die Geschichte vom unerwarteten Geldsegen kann unterschiedlich verpackt sein – als Gewinn, Erbschaft, Entschädigung oder angebliche Auszahlung aus dem Ausland. Das Muster bleibt jedoch gleich: „Ein hoher Geldbetrag wird versprochen und kurz vor der Auszahlung wird plötzlich eine Gebühr fällig“, erklärt Heike Teubner.
 
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät deshalb dringend: Keine Vorauszahlungen leisten, keine weiteren persönlichen oder finanziellen Daten übermitteln und nicht auf die Zahlungsaufforderung reagieren. Wer eine solche Nachricht erhält, sollte die Angaben unabhängig überprüfen und sich im Zweifel beraten lassen.

Bei Fragen zu vermeintlichen Gewinnen, Auszahlungen oder Gebührenforderungen hilft die Verbraucherzentrale Sachsen. Terminvereinbarungen sind online oder unter 0341 696 2929 möglich. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.