Toilettenpapier zum Luxuspreis

Pressemitteilung vom 25. August 2026

Eigentlich wollte eine 82-Jährige etwas Gutes tun. Stattdessen saß sie kurze Zeit später auf einem Berg Toilettenpapier und drohenden Kosten von mehr als 1.000 Euro. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor aggressiven Telefonverkäufen, die insbesondere ältere Menschen unter Druck setzen.

Gut gemeint – teuer bezahlt

Die Rentnerin wurde unerwartet telefonisch kontaktiert. Der Anrufer stellte sich als Mitarbeiter des Unternehmens R.Kaniss aus Duisburg vor. Im Gespräch wurde sie gebeten, durch den Kauf von Toilettenpapier und Küchenrollen die Beschäftigung von Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen zu unterstützen. 

Weil sie weder den geforderten Gesamtbetrag von mehr als 1.000 Euro bezahlen noch die große Warenmenge lagern konnte, lehnte sie zunächst ab. Der Verkäufer ließ jedoch nicht von ihr ab, bis sie schließlich einer Lieferung in vier Teilabschnitten zustimmte.

Etwa 2,64 Euro für eine Rolle Toilettenpapier

„Die 82-Jährige schilderte uns, der Mitarbeiter habe unter Tränen und Flehen an sie appelliert, die Ware abzunehmen. Solche emotionalen Drucksituationen können Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich beeinflussen“, sagt Jasmin Trautloft.

Bereits die erste Teilsendung sorgte für Ernüchterung: 48 Rollen Toilettenpapier und 40 Rollen Küchenpapier kosteten insgesamt 260,94 Euro. Das entspricht rund 2,64 Euro pro Rolle Toilettenpapier und 2,85 Euro pro Küchenrolle zuzüglich Versandkosten. „Aus unserer Sicht stehen die Preise in keinem angemessenen Verhältnis zu den üblichen Marktpreisen“, sagt Jasmin Trautloft.

Trotz des Widerrufs: Mahnungen gehen weiter

Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen widerrief die Seniorin den telefonisch geschlossenen Vertrag fristgerecht. Die Ware schickte sie mit dem beiliegenden Retourenschein zurück und dokumentierte den gesamten Vorgang. Doch damit war die Angelegenheit nicht beendet. Trotz Widerruf des Geschäfts erhielt sie weiterhin Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen. Zudem wurde ihr telefonisch angekündigt, die Ware werde  erneut versendet. 

„Solches Verhalten gegenüber hilfsbereiten Menschen empfinden wir als äußerst unangemessen und schätzen derartige Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs als sittenwidrig ein“, so Jasmin Trautloft weiter.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät:

  • Bei unerwarteten Werbeanrufen keine spontanen Kaufentscheidungen treffen.
  • Rechnungen und Vertragsunterlagen nach telefonischen Abschlüssen genau prüfen.
  • Das Widerrufsrecht fristgerecht schriftlich ausüben, wenn der Vertrag rückgängig gemacht werden soll.
  • Bei Unsicherheiten frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen berät Verbraucherinnen und Verbraucher zu problematischen Verträgen und unterstützt bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Termine können online oder telefonisch unter 0341 696 2929 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.