Traumküche wird zum Albtraum
Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Vogltand berichten von Problemen beim Küchenkauf im Möbel Markt Oelsnitz. Dabei geht es unter anderem um verschobene Liefertermine, Mängel nach dem Einbau und ausstehende Rückzahlungen.

Der Umzug ist geplant, der Mietvertrag geschlossen, die Freude auf die bereits angezahlte Küche groß und dann: nur Ärger. Liefertermine werden verschoben, die Küche wird nicht geliefert und Anzahlungen, selbst nach bestätigter Stornierung, nicht zurückgezahlt. Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich deshalb mit Beschwerden zum Möbel Markt Oelsnitz an die Verbraucherzentralen in Auerbach und Plauen gewandt.
Wie langwierig solche Probleme sein können, zeigt der Fall von Frau L.: Sie kaufte im September 2025 eine Küche, die nach ihren Angaben erst Mitte März 2026 eingebaut wurde. Anschließend stellte sie zahlreiche Mängel fest. Vereinbarte Termine zur Nachbesserung seien wiederholt verschoben worden.
Rückabwicklung zugesagt – Geld bleibt aus
Frau L. erklärte nach langem Hin und Her schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag. Nach ihrer Schilderung bestätigte das Unternehmen die Rückabwicklung und sagte die Rückzahlung des bereits gezahlten Geldes innerhalb von zwei Wochen zu. Auch telefonisch sei die Zahlung später noch einmal im Beisein eines Zeugen bestätigt worden. Doch auch diese Frist verstrich, ohne dass das Geld einging.
„Nach monatelangen Problemen mit Lieferung und Mängelbeseitigung sollte zumindest eine vereinbarte Rückabwicklung zuverlässig funktionieren“, sagt Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle in Auerbach.
Auch in der Beratungsstelle in Plauen zeigt sich ein ähnliches Bild: Herr B. kaufte im Möbel Markt Oelsnitz eine Küche im Wert von rund 10.000 Euro und zahlte dafür bereits 6.000 Euro an. Die Lieferung war ursprünglich für Juni vorgesehen – bis heute hat er die Küche nicht erhalten.
Stornierung ohne Reaktion
Nach Angaben des Betroffenen wurde ihm inzwischen eine Entschädigung in Höhe von 80 Prozent der Anzahlung durch den Hersteller angeboten, vorausgesetzt, man könne nicht bis September liefern. Doch weder Küche noch Entschädigung gingen ihm zu. Auch auf seine Stornierung erfolgte keine Reaktion.
„Gerade wenn sich Lieferungen verzögern, ist es wichtig, alle Unterlagen und Vereinbarungen sorgfältig zu dokumentieren. Werden Fristen nicht eingehalten, können Verbraucher das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückzahlung ihres Geldes verlangen“, sagt Jasmin Trautloft, Leiterin der Beratungsstelle in Plauen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Betroffene bei der rechtlichen Einordnung ihrer individuellen Situation und prüft, welche Ansprüche gegenüber dem Unternehmen in Betracht kommen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dafür möglichst ihren Vertrag, Zahlungsnachweise und den bisherigen Schriftverkehr zur Beratung mitbringen. Beratungstermine können online oder telefonisch unter 0341 696 2929 vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.