Vorsorge schafft Klarheit: Selbstbestimmt alles Wichtige regeln
Vorsorge? Lieber später? Dabei lässt sich vieles frühzeitig regeln. Wie das geht, zeigen die Verbraucherzentralen vom 2. bis 6. November 2026 in kostenlosen Online-Vorträgen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und digitalem Nachlass.

Obwohl die meisten Menschen wissen, dass es sinnvoll ist, für den Ernstfall vorzusorgen, wird das Thema gerne aufgeschoben. Zu abstrakt, zu unangenehm, zu kompliziert – und solange nichts passiert, scheint es auch nicht dringend. Dabei kann ein Unfall oder eine schwere Erkrankung jederzeit dazu führen, dass wichtige Entscheidungen plötzlich nicht mehr selbst getroffen werden können. Wie lässt sich für diesen Fall vorsorgen – und was sollte überhaupt geregelt werden?
Antworten auf diese Fragen geben die Verbraucherzentralen vom 2. bis 6. November 2026. In 25 kostenlosen Online-Vorträgen informieren sie über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und den digitalen Nachlass.
Selbst über die eigene Behandlung entscheiden
Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für den Ernstfall vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind.
Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an die behandelnden Ärzte als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbstständig zu äußern.
Die Termine:
- Montag, 2. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Dienstag, 3. November 2026, 15:00 Uhr
- Mittwoch, 4. November 2026, 10:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Donnerstag, 5. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Freitag, 6. November 2026, 15:00 Uhr
Für den Ernstfall selbst bestimmen, wer entscheidet
Wer sich um seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst kümmern kann, benötigt einen anderen Menschen, der es tut. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was es zu beachten gilt und wo Stolpersteine liegen können.
Die Termine:
- Montag, 2. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Dienstag, 3. November 2026, 10:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Mittwoch, 4. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Donnerstag, 5. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Freitag, 6. November 2026, 18:00 Uhr
Den digitalen Nachlass regeln
Die meisten Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab oder nutzen E-Mail- und Messenger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Konten und den dazu gehörigen Passwörtern.
Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassregelungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf entscheiden können, was mit Fotos, E-Mails oder Online-Konten passieren soll.
Die Termine:
- Montag, 2. November 2026, 18:00 Uhr
- Dienstag, 3. November 2026, 10:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Mittwoch, 4. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Donnerstag, 5. November 2026, 15:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Freitag, 6. November 2026, 15:00 Uhr
Weitere Informationen zu den Terminen und zur Anmeldung:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/fokuswoche-vorsorge
Die „Fokuswoche Vorsorge“ findet statt im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.