Kfz-Versicherung: Billig allein reicht nicht – jetzt Tarife prüfen
Die Wechselsaison steht an: Die Verbraucherzentrale Sachsen erklärt, worauf es beim Tarifvergleich ankommt, welche Einsparmöglichkeiten bestehen und wie eine anbieterunabhängige Vergleichsberatung bei der Wahl des passenden Tarifs unterstützt.

Günstiger Beitrag ist nicht gleich guter Schutz
Wenn im Herbst die Beitragsrechnungen für die Kfz-Versicherung eingehen, lohnt sich ein genauer Blick auf den bestehenden Vertrag. Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif kann sich auszahlen. Doch nicht immer ist das preiswerteste Angebot auch das beste: Unterschiede bei Versicherungssummen, Kaskoleistungen oder der Selbstbeteiligung können im Schadenfall entscheidend sein.
Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz zum Fahrzeug, zur tatsächlichen Nutzung und zur finanziellen Situation passt. „Ein günstiger Beitrag kann sich im Schadenfall als teuer erweisen, wenn wichtige Leistungen fehlen oder die vereinbarte Selbstbeteiligung das Budget übersteigt“, sagt Paul Huber, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.
Vergleichsportale können eine erste Orientierung bieten. Welche Leistungen im individuellen Fall wichtig sind, erschließt sich aus dem Jahresbeitrag allein jedoch nicht. So macht es beispielsweise einen Unterschied, ob Zusammenstöße mit Tieren aller Art versichert sind, ob eine Kaskoversicherung auch Folgeschäden nach einem Tierbiss abdeckt und welche Einschränkungen bei grober Fahrlässigkeit gelten. Auch bei Leasingfahrzeugen und Elektroautos können besondere Anforderungen bestehen.
Sparpotenziale auch beim bestehenden Vertrag prüfen
Nicht immer ist ein Anbieterwechsel notwendig, um den Beitrag zu senken. „Wer inzwischen weniger fährt oder das Auto von weniger Personen nutzen lässt, sollte prüfen, ob die Angaben zur jährlichen Fahrleistung und zum Fahrerkreis noch stimmen. Auch die Zahlungsweise oder ein Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer können Einsparungen ermöglichen“, so Paul Huber.
Eine höhere Selbstbeteiligung sollte allerdings nur gewählt werden, wenn die Kosten im Schadenfall finanziell tragbar sind. Bei einer Werkstattbindung sind mögliche Vorgaben aus Leasing- oder Finanzierungsverträgen zu beachten. Zudem werden Sonderkonditionen des bisherigen Versicherers beim Wechsel nicht unbedingt übernommen.
Mehr als ein Preisvergleich: Persönliche Beratung zu Kfz-Tarifen
Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet eine anbieterunabhängige Kfz-Versicherungsvergleichsberatung an. Sie verbindet einen softwaregestützten Vergleich verschiedener Anbieter und Tarifvarianten mit einer persönlichen Einordnung. Die Beraterinnen und Berater erläutern wichtige Leistungsunterschiede und unterstützen dabei, passende Angebote zu identifizieren. Die Verbraucherzentrale verkauft und vermittelt keine Versicherungsverträge und arbeitet ohne Abschlussprovisionen.
Der Vergleich dient als Entscheidungshilfe und bildet nicht den gesamten Markt ab. Die berechneten Beiträge dienen der Orientierung. Die tatsächlich angebotenen Konditionen müssen beim jeweiligen Versicherer erfragt werden.
Kündigungsfrist beachten
Bei Kfz-Versicherungsverträgen, deren Versicherungsjahr am 31. Dezember endet und für die eine einmonatige Kündigungsfrist gilt, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Bei abweichenden Vertragslaufzeiten können andere Fristen gelten. Vor einer Kündigung sollte außerdem geklärt sein, dass der gewünschte neue Versicherungsschutz zustande kommt.
Termine für eine Beratung zum Kfz-Versicherungsvergleich können online oder telefonisch unter 0341 696 2929 gebucht werden. Für die Beratung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Versicherungsschein, die aktuelle Beitragsrechnung und den Fahrzeugschein bereithalten. Benötigt werden außerdem Angaben zur jährlichen Fahrleistung, zum Fahrerkreis und zu bisherigen Schäden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.