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Insolvenz beim Reise-Riesen Unister Holding und einigen Tochter-Portalen

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Antworten auf die häufigsten Fragen der Verbraucher

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Das Wichtigste in Kürze:

1. Der Reise-Konzern Unister Holding GmbH hat Insolvenz angemeldet. Zu ihm gehören zahlreiche Preisvergleichsportale.
2. Wenden Sie sich mit Fragen an Ihren eigentlichen Anbieter, wie beispielsweise die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter für die gebuchte Pauschalreise.
3. Eine Ausnahme ist das Unister-Portal Urlaubstours GmbH - am Tag nach der Insolvenz des Mutterkonzerns ist auch für dieses Insolvenz angemeldet worden.
4. Nun wurde auch von Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH (fluege.de, hotelreservierung.de), die Unister GmbH (auto.de, partnersuche.de) sowie die U-Deals GmbH Insolvenz angemeldet.

Im Urlaubsgeschäft tritt Unister in den meisten Fällen als Vermittler auf. Über die Webportale können Nutzer Preise verschiedener Anbieter vergleichen und Unister verdient an Provisionen. Eine Ausnahme ist die Unister-Tochter Urlaubstours GmbH, ein Reiseveranstalter für Pauschalreisen. Die Unister-Tochter Urlaubstours hat nun ebenfalls Insolvenz angemeldet (4040 IN 1402/16).

Was ist der Unterschied zwischen einem Reiseveranstalter wie Urlaubstours und einem Reiseportal wie Ab-in-den-Urlaub.de oder fluege.de?

Veranstalter wie Urlaubstours GmbH sind Anbieter von Pauschalreisen. Sämtliche Verträge über Pauschalreisen sind über den Sicherungsschein abgesichert.

Bei Vermittlung von konkreten Reiseleistungen /(Flug, Hotel etc.) über diverse Portale ist das je nach dem etwas anders.

Man unterscheidet zwei Fälle:

1. Bucht man ein Reisekomplettpaket, z.B. aus Flug und Hotel, und zahlt über das Reiseportal, hat der Kunde durch die Verträge, die der Vermittler und der eigentlichen Reiseanbieter abgeschlossen haben, Ansprüche auf die Leistungen. Auch hier ist man im Falle einer Insolvenz abgesichert. Man kann verlangen, dass die Reise vom Reiseanbieter durchgeführt wird. In diesem Fall trägt der Reiseanbieter das Preisrisiko. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen gilt das auch dann, wenn der Vermittler das Geld vom Kunden nicht an das Hotel oder die Fluggesellschaft weitergegeben hat.

2. Anders ist es bei Buchung von Einzelleistungen von z.B. Flügen oder Hotels. Dann trägt der Kunde das Preisrisiko.

Wie der vorläufige Insolvenzvertreter Flöther mitteilte, treten die Tochtergesellschaften der insolventen Holding aber inzwischen ausschließlich als Vermittler von Leistungen auf.

Kann ich meine beim Reiseveranstalter Urlaubstours gebuchte Reise antreten?

Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters von Urlaubstours, Lucas Flöther, werden gebuchte Reisen durchgeführt.

Die Verbraucher sind bei Pauschalreisen auch unabhängig von der Durchführung der Reise finanziell abgesichert: durch den Sicherungsschein.

 

TIPP: Treten Sie bei Flug- und/oder Unterkunftsbuchungen im Zweifel in Kontakt mit dem eigentlichen Anbieter und versichern Sie sich, dass die Reise angetreten werden kann.

Was mache ich mit diesem Sicherungsschein? Wie muss ich vorgehen?

Reisende finden den Nachweis über den Sicherungsschein in ihren Reiseunterlagen. Der Sicherungsschein muss auf der Rückseite der Reisebestätigung abgedruckt sein oder an diese angeheftet worden sein. Zusammen mit der Buchungsbestätigung muss dieser ebenfalls zugeschickt worden sein. An die darin ausgewiesene Versicherungsgesellschaft können sich die Verbraucher wenden.

Was nutzt mir der Sicherungsschein?

Der Sicherungsschein ist EU-weit vorgeschrieben für den Abschluss bei einer Pauschalreise.

Er gibt darüber Auskunft, welche Versicherung im Falle dieses Insolvenzfalles einspringt und wohin sich die Verbraucher in diesem Falle wenden müssen, um beispielsweise einen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises für ausgefallenen Reiseleistungen geltend zu machen oder wie eventuelle Kosten für die Rückreise aus dem Urlaubsland übernommen werden.

Für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln während der Urlaubsreise bietet der Sicherungsschein gegen den insolventen Reiseveranstalter keine Absicherung. Diese Ansprüche können nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Was ist, wenn ich keinen Sicherungsschein erhalten habe?

Haben Sie keinen Sicherungsschein erhalten, fragen Sie beim Reiseveranstalter sicherheitshalber noch einmal nach. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Veranstalter eine Versicherung abgeschlossen hat und Sie Ihren Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises für ausgefallene Reiseleistungen und die Kosten für die Rückreise geltend machen können.

Besteht keine Versicherung und haben Sie die Reise bezahlt oder angetreten, haben Sie zwar Anspruch gegen den Reiseveranstalter wegen der nicht erbrachten Reiseleistungen oder der selbst organisierten Rückfahrt. Diesen wird der Veranstalter jedoch aufgrund der Insolvenz nicht zahlen können. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.

Kann ich meine gebuchte Reise angesichts der der Insolvenz stornieren?

Eine kostenlose Stornierung ist nicht möglich. Wer seine Reise jetzt kündigt, muss mit Stornogebühren rechnen.

Für den Fall, dass gebuchte Reisen nicht durchgeführt werden können und ich mich am Urlaubsort befinde, kann ich meinen Urlaub dennoch ohne finanzielle Verluste fortführen?

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Reise nicht abzubrechen und ggfs. für Unterkunft und Verpflegung erneut zahlen, kann dieser Betrag nicht vom Versicherer verlangt werden.

Wird man vom Hotel jedoch gezwungen, die Unterkunft noch einmal zu bezahlen und das Hotel zu verlassen, können diese Kosten vom Versicherer eingefordert werden. Der Versicherer muss auch die Kosten für die Rückreise, für eine gleichwertige Ersatzunterkunft bis zum nächstmöglichen Rückreisetermin und für weitere Auslagen - wie Telefonate- zahlen.

Ihre Reise können Sie aber dann fortführen, wenn die Leistungsträger (Hotel, Airline, Tranfer), die gebuchten Reiseleistungen nicht verweigert.

Es ist in jedem Fall ratsam, vor einer Entscheidung mit dem Versicherer Rücksprache zu halten. Kümmern Sie sich selbständig um eine Rückreise, ist allerdings darauf zu achten, die Kosten so gering wie möglich zu halten, da nur die notwendigen Aufwendungen erstattet werden.


Bislang haben nur die Unister Holding und einige Portale Insolvenz angemeldet. Wie sicher ist die Buchung bei anderen Reiseportalen von Unister?

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen ist nach der Insolvenzanmeldung der Unister Holding GmbH damit zu rechnen, dass auch andere Portale in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Das Risiko, dass weitere Portale betroffen sein könnten, besteht. Verbraucher sollten wachsam sein, die Nachrichten verfolgen und im Fall einer Insolvenz reagieren.

Wie sich das Insolvenzverfahren entwickeln wird, können wir noch nicht absehen. Hat der Betreiber des Portals, bei dem Sie gebucht haben, keine vorläufige Insolvenz angemeldet, dürfte man aktuell von der Insolvenz des Mutterkonzerns nicht betroffen sein. Das würde sich ändern, sollten weitere Betreiber-GmbHs der Internetportale selbst in eine Insolvenz gehen.

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