Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produktgruppen
In den Regalen von Drogerie-, Supermärkten oder Apotheken stehen sie oft nebeneinander und sind nur schwer voneinander zu unterscheiden - Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Wie unterscheiden sich diese Produkte?

In den Regalen von Drogerie-, Supermärkten oder Apotheken stehen sie oft nebeneinander und sind nur schwer voneinander zu unterscheiden - Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Medizinprodukte oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten).
Wie unterscheiden sich diese Produkte?
In der Tabelle finden Sie: Wichtigste Unterscheidungskriterien zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produktgruppen.
Gut zu wissen: Arzneipflanzen sind im Nahrungsergänzungsmittel praktisch ohne Wirkung.
Auch was die erlaubten Werbeversprechungen für die einzelnen Produktgruppen angeht, gibt es erhebliche Unterschiede. Mehr dazu finden Sie im Artikel "Gesundheitsversprechen: Was ist erlaubt, was nicht?"
Weitere Informationen dazu finden Sie in folgenden offiziellen Beiträgen:
- Nahrungsergänzungsmittel vs. Arzneimittel, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL)
- Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen, Untergruppe Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten), (BVL)
- Arzneimittel, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Medizinprodukte, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- BVL/BfArM: Stellungnahme (Nr. 01/2014) der Gemeinsamen Expertenkommission: Einstufung bestimmter Vitalpilzprodukte (hier: Cordyceps sinensis, Coriolus versicolor und Ganodermalucidum) vom 06.02.2015
- BVL/BfArM: Stellungnahme (Nr. 01/2020) der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen: Einstufung von Produkten der ayurvedischen Tradition vom 21.07.2020
- BVL/BfArM: Stellungnahme (Nr. 01/2025) der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen: Einstufung von Dehydroepiandrosteron (DHEA) vom 10.02.2025

