Neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas9 bei Lebensmitteln
Auch die neuen molekularbiologischen Techniken zum Verändern von Erbgut bei Pflanzen und Tieren fallen unter den Begriff der Gentechnik. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die Verbraucherzentralen beantworten Fragen zum Thema.

Das Wichtigste in Kürze:
- Mit neuen genomischen Verfahren (NGT) wie CRISPR/Cas können Gentechniker:innen das Erbgut verändern, ohne Erbsubstanz einer anderen Art hinzuzufügen.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2018 entschieden, dass auch Pflanzen und Produkte aus neuer Gentechnik (NGT) grundsätzlich unter das EU-Gentechnikrecht fallen und gekennzeichnet werden müssen und eine Risikoüberprüfung erfolgen muss.
- Im Juni 2026 hat die EU die Rechtslage für bestimmte neue genomischen Techniken bei Pflanzen neu geregelt. Sie gilt ab dem 17. Juli 2028. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Gentechnikvorschriften.
- Nach der neuen Verordnung fallen für bestimmte NGT-Pflanzen die Risikobewertung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung weg.
Was ist die "Gen-Schere" CRISPR/Cas9?
Mit Techniken wie CRISPR/Cas9 soll sich das Erbgut von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen gezielter und günstiger verändern lassen als mit bisherigen genomischen Verfahren. Die häufig genutzte Methode wird auch "Gen-Schere" genannt.
Mit CRIPSR/Cas können einzelne Stellen im Erbgut gezielt verändert werden. Dabei kann zum Beispiel eine Mutation erzeugt werden, die auch auf natürlichem Weg oder durch herkömmliche Züchtung entstehen könnte. Auch komplexe Veränderungen sind möglich. Bei der sogenannten gezielten Mutagenese wird kein Erbmaterial einer anderen Art eingefügt.
Wie ist die Rechtslage in der EU?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25. Juli 2018 entschieden: Organismen, die mit neuen gentechischen Verfahren wie CRISPR/Cas9 verändert wurden, gelten grundsätzlich als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne des damaligen EU-Gentechnikrechts ht (Az. C-528/16).
Begründung: Diese Verfahren verändern das Erbgut auf eine Weise, die auf natürlichem Weg nicht möglich wäre. Für solche Pflanzen galten damit die damaligen GVO-Vorschriften.
Inzwischen hat sich die Rechtslage geändert. Nach jahrelangen Beratungen haben das Europäische Parlament und der Rat im Juni 2026 die Verordnung (EU) 2026/1388 über Pflanzen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnen wurden, und deren Erzeugnisse verabschiedet.
Die Verordnung trat am 16. Juli 2026 in Kraft, gilt aber größtenteils erst ab dem 17. Juli 2028:
- Bis 17. Juli 2028: NGT-Pflanzen und daraus gewonnene Lebens- und Futtermittel unterliegen grundsätzlich weiter den bisherigen GVO-Regeln.
- Ab 17. Juli 2028: Die meisten Regelungen der Verordnung gelten, und das neue, differenzierte System kommt zur Anwendung.
Was bedeutet die neue EU-Verordnung für Verbraucher:innen?
Nicht jedes gentechnisch veränderte Lebensmittel muss künftig gekennzeichnet werden. Es wird zwischen zwei Kategorien unterschieden, neues genomisches Verfahren 1 (NGT1) und neues genomisches Verfahren 2 (NGT2).
Bei NGT1-Pflanzen entfällt zukünftig die Kennzeichnung als GVO. Die Zahl der genetischen Veränderungen sind auf 20 begrenzt und es wird keine fremdes Erbmaterial eingebracht. Etwa 95 Prozent aller NGT-Pflanzen fallen darunter.
Für NGT2 -Pflanzen gelten weiterhin die strengen EU-Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen.
Sie weisen komplexere genetische Veränderungen auf und müssen vor Freisetzung auf Risiken überprüft werden, ein Zulassungsverfahren durchlaufen und als GVO gekennzeichnet werden. Außerdem gelten Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
Wie wird die Regelung der Neuen Gentechnik bewertet?
Befürworter verweisen darauf, dass die Veränderungen bei NGT-1 Organismen auch durch natürliche Mutation oder konventionelle Züchtung hätten entstehen können.
Kritische Stimmen befürchten dagegen, dass der Wegfall der GVO-Kennzeichnung die Transparenz und Wahlfreiheit für Verbraucher:innen einschränkt. Fragen zu Auswirkungen auf die Umwelt und mögliche negative Folgen für das Ökosystem werden nicht ausreichend untersucht.
Bei welchen Lebensmitteln können die neuen Techniken angewendet werden?
Im Prinzip bei allen. Es können Pflanzen wie Weizen oder Reis verändert werden, ebenso wie Nutztiere.
Gibt es schon Lebensmittel, die so hergestellt wurden?
Ja. Außerhalb der EU sind bereits Pflanzen und daraus hergestellte Produkte verfügbar. Zum Beispiel Senfsalat, der keine Schärfe mehr hat (USA), Fisch, der mehr Fleisch ansetzt oder eine Tomate, die blutdruckregulierend wirkt (Japan).
Auch Forschungsprojekte haben Pflanzen mit veränderten Eigenschaften hervorgebracht, etwa Champignons und Äpfel, die nach dem Anschneiden nicht braun werden.
Gibt es in Deutschland oder der EU schon solche Lebensmittel im Supermarkt?
Wahrscheinlich nicht. Die neue Verordnung ist zwar seit Juli 2026 in Kraft, sie gilt aber erst ab dem 17. Juli 2028. Bis dahin unterliegen entsprechende NGT-Pflanzen und daraus gewonnene Lebensmittel weiterhin den bisherigen EU-Gentechnikvorschriften.
Ab Juli 2028 können NGT-1-Pflanzen ohne Zulassungs- und Kennzeichnungsvorschriften auf den Markt kommen.
Analytischer Nachweis von NGT-1-Pflanzen kaum möglich
Die Labore der amtlichen Lebensmittelüberwachung können nicht zweifelsfrei feststellen, ob eine Veränderung im Genom auf herkömmlicher Züchtung beruht oder mit Hilfe der Crispr/Cas-9-Methode zustande gekommen ist.
Kann man mit CRISP/Cas klimaresistente Pflanzen herstellen?
Es gibt bisher keine Belege dafür, dass Pflanzen, die mit gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten können. Eigenschaften wie Dürre- oder Hitzeresistenz sind sehr komplexe Eigenschaften, die nicht auf nur von einem einzigen Gen bestimmt werden.