Gemeiner Bocksdorn, Goldglöckchen (Forsythia), Schmetterlingsflieder und Apfelrose (Rosa rugosa) wurden bei Hornbach online als Naturschutz- und Vogelschutzhecken verkauft – angeblich heimisch und ideal für Insekten und Vögel. Tatsächlich sind drei dieser Pflanzen sogar potenziell invasiv und können die Biodiversität bedrohen. Die Verbraucherzentrale klagt gegen den Baumarktriesen wegen irreführender Werbung.
Verdrängen heimische Arten und sind nutzlos für Insekten
Die vier Pflanzenarten gehören zu den sogenannten Neophyten. Besonders problematisch ist die bekannte Apfelrose, die auch als Hagebutte, Kartoffelrose oder Rosa Rugosa bezeichnet wird, aus Ostasien: Sie ist ein invasiver Neophyt, verbreitet sich schnell, verdrängt heimische Pflanzenarten und trägt so zum Verlust von Biodiversität bei. Auch das Goldglöckchen (Forsythia) sieht mit seinen leuchtenden Blüten zwar attraktiv aus und wird gerne von Insekten angeflogen – tatsächlich liefert sie aber weder Nektar noch Früchte. Für die Tiere ist die Pflanze somit ein reiner „Fake-Shop“ und pure Energieverschwendung.
Keine Transparenz für fundierte Kaufentscheidung
Hornbach-Kund*innen wurden damit nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen in die Irre geführt. „Wer diese Pflanzen kauft, legt offenkundig Wert darauf, dass es sich um heimische, insektenfreundliche Arten handelt“, sagt Beate Saupe, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das war aus unserer Sicht Greenwashing.“
Natürlich sollten Verbraucher*innen selbst entscheiden dürfen, wie sie ihren Garten gestalten. „Aber sie müssen die Chance bekommen, durch transparente und wahrheitsgemäße Informationen eine fundierte Entscheidung treffen zu können“, so Beate Saupe weiter. Mit seinem grünen Marketing hat Hornbach gegen diese Richtlinien verstoßen. „Würden die Pflanzen als Ziergewächse verkauft werden, hätten wir kein Problem.“
Da die Baumarktkette sich weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, leitet die Verbraucherzentrale Sachsen nun ein Klageverfahren ein.
- Mehr Infos zum Thema: verbraucherzentrale-sachsen.de/klage-hornbach
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.