Solarstrom einfach an Nachbarn verkaufen

Pressemitteilung vom
Ab 1. Juni 2026 erlaubt das neue „Energy Sharing“ im Energiewirtschaftsgesetz, Solarstrom unbürokratisch an Nachbarn zu verkaufen. Statt geringer Einspeisevergütung winken neue Einnahmen – trotz Netzentgelten und Umlagen. Voraussetzung: Vertrag und Smart Meter. Ein Impuls für die Energiewende im Wohngebiet.
Mann mit Kind blickt auf Photovoltaikanlage auf dem Dach des Eigenheims
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Neue gesetzliche Regelungen erleichtern den lokalen Austausch

In Deutschland sind aktuell über fünf Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb: Ein großes Potenzial für die Energiewende und ausbaufähig. Denn ein wesentlicher Teil des erzeugten und nicht verbrauchten Stroms fließt ins Netz und wird vergütet. Ab dem 1. Juni 2026 gibt es nun eine weitere Option: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, darf Solarstrom dann ohne umfangreiche bürokratische Vorgaben an seine Nachbarn abgeben.

Einspeisung ins Netz: Vergütung und Grenzen für Privathaushalte

Wer privat mehr Strom erzeugt als verbraucht, speist den Überschuss meistens in das örtliche Stromnetz ein. In nicht wenigen Fällen wird mehr als die Hälfte des erzeugten Stroms eingespeist. Strom mit der eigenen Solaranlage zu produzieren kostet etwa elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde. Für alle neuen Anlagen liegt die Einspeisevergütung aber inzwischen bei weniger als acht Cent. Solarstrom einzuspeisen ist damit normalerweise nicht kostendeckend.

„Energy Sharing“ macht lokales Solarstromteilen möglich

„Nun ermöglicht der Gesetzgeber allen, die eine Photovoltaik-Anlage betreiben, den lokal erzeugten Strom direkt mit einem oder mehreren Nachbarn zu teilen“,erklärt Denis Schneiderheinze, Energiereferent der Verbraucherzentrale Sachsen. Mit der Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz entsteht erstmals eine rechtliche Grundlage für das Energy Sharing. Sie erlaubt es, nicht nur erneuerbaren Strom innerhalb lokaler Energiegemeinschaften gemeinsam zu nutzen. Wer den Strom abgibt, darf außerdem ein angemessenes Entgelt hierfür vereinbaren.

Wichtig: Energy Sharing verpflichtet nicht zur vollständigen Stromversorgung der beteiligten Nachbarn. Deshalb benötigen diese Haushalte zusätzlich einen Stromliefervertrag mit einem selbst gewählten Stromanbieter, der die Strommengen liefert, die nicht aus der Solaranlage kommen.

Damit Strommengen richtig zugeordnet werden können, funktioniert Energy Sharing nur dann, wenn alle beteiligten Haushalte mit intelligenten Messsystemen, Smart Meter genannt, ausgestattet sind.

Abgaben und Umlagen nicht vergessen

Der Haken am Energy Sharing: Ein Teil der Einnahmen aus der nachbarschaftlichen Abgabe des Stroms muss an den örtlichen Verteilnetzbetreiber abgeführt werden. Dazu gehört das Netzentgelt, die Umlagen für Kraft-Wärmekopplung und Offshore-Windenergie sowie die Konzessionsabgabe. „In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharing zehn bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen“, so Schneiderheinze. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von etwa 30 Cent pro Kilowattstunde ist Energy Sharing trotzdem interessant.

Welche Regeln gelten?

Ab dem 1. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres lokalen Netzes ermöglichen. Ab Juni 2028 muss dies auch mit Beteiligten in direkt benachbarten Netzgebieten möglich sein. Energy Sharing ist ausschließlich für Strom aus erneuerbaren Energien möglich, und kann aus Erzeugungs- oder Energiespeicheranlagen stammen.
Energy Sharing muss zwischen den Beteiligten vertraglich vereinbart werden. Dazu sind zwei Verträge erforderlich: ein Vertrag regelt den Umfang der gemeinsamen Nutzung und der zweite ist ein Stromliefervertrag.

Denis Schneiderheinze fasst zusammen, warum „Energy Sharing“ für Privathaushalte an Bedeutung gewinnen kann:

„Solarstrom künftig unbürokratisch an den Nachbarn verkaufen zu können, ist ein weiterer Baustein, um erneuerbare Energien kostengünstig in Wohngebieten zu etablieren, und hat Potenzial die Energiewende in Privathaushalten voranzubringen. Für den privaten Anlagenbetreiber bietet sich eine neue verlässliche Einnahmequelle, die die Wirtschaftlichkeit der Anlage steigert, und zugleich bei den Abnehmern die Stromkosten sinken lässt.“

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale

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