BEG-Reform: Kein Förderstopp aber wichtige Fristen
Die BEG-Förderung läuft weiter – dennoch gelten bis zum 20. Juli 2026 wichtige Fristen. Die Verbraucherzentrale Sachsen erklärt, was sich durch die Reform ändert, wer noch zu den bisherigen Konditionen beantragen kann und worauf Hauseigentümer*innen jetzt achten sollten.

Verbraucherzentrale Sachsen ordnet die Umstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ein
Die beschlossene Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sorgt derzeit bei vielen Hauseigentümer*innen für Verunsicherung. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät, sich zunächst Klarheit über die Änderungen zu verschaffen: Es gibt keinen Förderstopp, aber das Verfahren wird in einzelnen Punkten angepasst. Bis zum 21. Juli 2026 werden die Förderprogramme bei KfW und BAFA technisch auf die neuen Bedingungen umgestellt.
„Viele Verbraucher*innen fragen sich jetzt, ob sie ihre geplante Sanierung oder den Heizungstausch noch fördern lassen können. Wichtig ist: Die Förderung läuft grundsätzlich weiter. Entscheidend für die Höhe der Förderzuschüsse ist, in welchem Stadium sich der Antrag befindet und welche Unterlagen bereits vorliegen“, sagt Ulrike Körber, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Das Wichtigste in Kürze
Die neuen Förderkonditionen treten am 21. Juli 2026 in Kraft. An der grundsätzlichen Struktur der BEG und den Förderbedingungen ändert sich dabei nichts: Die Kreditanstalt für Wiederausbau (KfW) bleibt für den Heizungszuschuss sowie die Förderkredite für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zuständig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt die Zuschüsse für weitere Einzelmaßnahmen, etwa an der Gebäudehülle. Nach den neuen Konditionen werden die förderfähigen Ausgaben abgesenkt, dafür aber beispielsweise der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer*innen verbessert. Wie bisher ist das Förderszenario im Einzelnen komplex und erfordert individuelle Beratung.
Nach wie vor ist für den Zuschuss zum Heizungstausch eine „Bestätigung zum Antrag (BzA)“ durch die Fachfirma und für bauliche Maßnahmen die „technische Projektbeschreibung (TPB)“ durch zertifizierte Effizienz-Expert*innen nötig.
Fristen beachten
Besonders wichtig ist die Übergangsregelung bis zum 20. Juli 2026. Während der Umstellungsphase können keine neuen Bestätigungen zum Antrag bei der KfW beziehungsweise keine neuen technischen Projektbeschreibungen beim BAFA erstellt werden. Wer jedoch bereits über eine solche Bestätigung oder technische Projektbeschreibung verfügt und noch keinen Antrag gestellt hat, kann während der Umstellungsphase unter bestimmten Voraussetzungen noch einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen.
Dabei gelten unterschiedliche Fristen: Bei der KfW muss der Antrag spätestens am 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr eingegangen sein. Beim BAFA gilt der 20. Juli 2026 um 23:59 Uhr als Frist. Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen. Auch bereits eingereichte Anträge werden noch nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft.
Der Planungsstand entscheidet
Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, jetzt zügig den eigenen Fall zu prüfen. Entscheidend sind: Liegt bereits eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA-ID) oder eine „technische Projektbeschreibung“ (TPB-ID) vor? Dann muss für die alten Konditionen der jeweilige Antrag bis 20. Juli gestellt werden. Wurde der Förderantrag schon eingereicht oder sogar bereits zugesagt? In dem Fall gelten die Konditionen und Umsetzungsfristen gemäß Förderbescheid.
„Wer sich noch nicht im Antragsverfahren befindet und noch am Anfang steht, sollte sich nicht durch die Umstellung verunsichern lassen, sondern das Vorhaben sauber planen“, so Körber.
Unabhängige Orientierung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Sie hilft dabei, Fördermöglichkeiten einzuordnen und Sanierungsschritte sinnvoll zu planen. Kostenfrei berät die Verbraucherzentrale in den sächsischen Beratungsstützpunkten, per Telefon oder Video. Für eine Eigenbeteiligung von 40 Euro kommt die Energieberatung auch direkt zu den Verbraucher*innen nach Hause. Termine gibt es unter verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 809 802 400. Die Beratung erfolgt unabhängig und anbieterneutral.
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.