Einspeisevergütung: Wenn der Netzbetreiber nicht zahlt
Wer mit einer Photovoltaikanlage Strom ins Netz einspeist, wartet mitunter lange auf sein Geld. In Sachsen berichten Betroffene teils von monatelangen Verzögerungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt dabei, Ansprüche gegenüber Netzbetreibern durchzusetzen.

Anspruch auf gesetzliche Vergütung
Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen ab 2027 abschaffen. Für bereits angeschlossene Anlagen bleibt der gesetzliche Anspruch jedoch bestehen – trotzdem warten viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer in Sachsen weiterhin vergeblich auf ihre Auszahlung. Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Betroffene dabei, festgefahrene Fälle zu klären und ausstehende Zahlungen durchzusetzen.
Wer mit einer Photovoltaikanlage Strom ins Netz einspeist, hat Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Vergütung. Netzbetreiber müssen die Einspeisung und Auszahlung entsprechend abwickeln.
In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu erheblichen Verzögerungen bei der Abrechnung und Auszahlung. Betroffene berichten teilweise von monatelangen oder sogar jahrelangen Wartezeiten und ausbleibenden Reaktionen ihrer Netzbetreiber. Als Gründe werden unter anderem die hohe Zahl von Netzanfragen sowie der notwendige Ausbau und die Anpassung der Netzinfrastruktur genannt.
Verbraucherzentrale unterstützt beim Austausch mit Netzbetreiber
Die Verbraucherzentrale Sachsen nimmt sich besonders festgefahrener Fälle an und kontaktiert dazu direkt die zuständigen Netzbetreiber. „Mitunter geht es um einen Zählerwechsel oder es müssen technische Fragen geklärt werden. Entscheidend ist: Wo die Kommunikation vorher teilweise über Jahre ins Stocken geraten ist, kommt durch unsere Unterstützung wieder Bewegung in die Sache“, erklärt Lorenz Bücklein, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.
Ein Fall, der seit 2023 ungeklärt war, konnte so beispielsweise innerhalb von sechs Wochen zur Abrechnung gebracht werden.
Welche Unterlagen sollten Betroffene mitbringen?
Wer bereits längere Zeit auf die Abrechnung oder Auszahlung der Einspeisevergütung wartet, sollte den bisherigen Schriftwechsel mit dem Netzbetreiber sowie wichtige Unterlagen zum Termin mitbringen. Dazu gehören insbesondere das Inbetriebnahmeprotokoll, Unterlagen zur Photovoltaikanlage und zum Netzanschluss sowie vorhandene Verträge und Abrechnungen.
Betroffene können sich sachsenweit an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Terminvereinbarungen sind online oder telefonisch unter 0341 696 2929 möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.