Massiver Preissprung bei Leipziger Fernwärme

Pressemitteilung vom 30. Juni 2026

Viele Haushalte zahlen seit 2023 deutlich mehr für Heizung und Warmwasser. Die Verbraucherzentrale Sachsen prüft deshalb die Preisgestaltung der Leipziger Fernwärme. Um die Erfolgsaussichten einer Sammelklage bewerten zu können, bittet sie Betroffene um Unterstützung.

Viele Leipziger Haushalte sehen sich seit 2023 mit erheblich höheren Fernwärmekosten konfrontiert. Die Verbraucherzentrale Sachsen prüft deshalb die Preisgestaltung der Leipziger Fernwärme und mögliche rechtliche Schritte. Um die Erfolgsaussichten einer möglichen Sammelklage bewerten zu können, bittet sie Betroffene um Unterstützung. Gesucht werden Fernwärmeverträge, Preisanpassungsschreiben und Jahresabrechnungen der vergangenen fünf bis zehn Jahre.

Preise fast um das Doppelte gestiegen

Hintergrund: Seit der Neugestaltung der Fernwärmepreise erhöhte sich der verbrauchsabhängige Bruttoarbeitspreis von 6,76 ct/kWh im Jahr 2022 auf 12,95ct/kWh im Folgejahr – nahezu eine Verdopplung. Die Verbraucherzentrale Sachsen untersucht daher, ob die zugrunde liegenden Preisanpassungsmechanismen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

„Spätestens seit Auslaufen der Preisbremsen Anfang 2024 spüren viele Leipziger Haushalte die gestiegenen Fernwärmekosten deutlich. Wir werden nun prüfen, ob die Preisgestaltung Anlass für eine Sammelklage bietet“, erklärt Michael Hummel, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wer Unterlagen einreichen kann

Gesucht werden insbesondere Unterlagen von Vertragspartner*innen der Leipziger Fernwärme. Dazu zählen Hauseigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie private Vermieter*innen mit fernwärmeversorgten Objekten.

„Erst die Auswertung von Verträgen, Preisregelungen, Preisanpassungsschreiben und Jahresabrechnungen ermöglicht eine fundierte Einschätzung, ob die Preisgestaltung der Stadtwerke Leipzig rechtlichen Ansprüchen genügt“, so Hummel weiter.

Ausdrücklich willkommen sind auch Unterlagen von Mieter*innen, die Einsicht in die Abrechnungen und Vertragswerke ihres Hauses erhalten haben. Wichtig: Eine reine Heizkostenabrechnung reicht für die Prüfung nicht aus – auch dann nicht, wenn das Gebäude mit Fernwärme beheizt wird. Wer unsicher ist, etwa bei auffällig hohen Nachzahlungen, kann sich dazu an die Beratung der Verbraucherzentrale wenden.

Diese Dokumente werden benötigt:

  • Fernwärmeverträge einschließlich aller Anlagen, insbesondere Regelungen zur Preisbildung
  • Preisanpassungsschreiben
  • Jahresabrechnungen der vergangenen 5 bis 10 Jahre
  • Schriftwechsel zu Abrechnungen, vor allem zu erfolgten Widersprüchen gegen einzelne Jahresabrechnungen

So funktioniert die Einreichung

Betroffene haben die Möglichkeit, ihre Unterlagen datenschutzkonform über das Online-Formular unter verbraucherzentrale-sachsen.de/aufruf-leipziger-fernwaerme einzureichen. 

Darüber hinaus können die Dokumente im Beratungszentrum Leipzig sowie in allen weiteren Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen abgegeben werden. Die Unterlagen werden zunächst bis zum 31. August gesammelt.

Die Prüfung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen wird die Verbraucherzentrale Sachsen alle Teilnehmenden informieren. Mit ersten Rückmeldungen ist voraussichtlich ab Ende August zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.