Nach Klage: Sparkasse Zwickau verzichtet auf umstrittenes Pop-up
Die Sparkasse Zwickau verzichtet nach einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen auf ein umstrittenes Zustimmungs-Pop-up im Online-Banking. Die Verbraucherzentrale sucht nun weitere vergleichbare Fälle bei Banken und Sparkassen in Sachsen.

Die Sparkasse Zwickau wird ein umstrittenes Zustimmungs-Pop-up im Online-Banking künftig nicht mehr verwenden. Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen Klage beim Landgericht Zwickau eingereicht hatte, gab das Kreditinstitut eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Damit verpflichtet sich die Sparkasse, diese Gestaltung künftig nicht mehr einzusetzen.
AGB-Änderungen: Kritik an einseitiger Auswahlmöglichkeit
Mit dem Pop-up sollten Kundinnen und Kunden einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Zur Auswahl standen lediglich die Schaltflächen „Später zustimmen“ und „Zustimmen“. Wer die Vertragsänderungen ablehnen wollte, musste das Fenster bei jedem Login erneut wegklicken.
Eine Möglichkeit, die Zustimmung innerhalb des Pop-ups ausdrücklich zu verweigern oder das Pop-up dauerhaft zu schließen, bestand nicht. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen übte diese Gestaltung unzulässigen Zustimmungsdruck aus. Deshalb mahnte sie die Sparkasse ab und forderte sie auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Erst nach Klage lenkte die Sparkasse ein
Die Sparkasse kam dieser Aufforderung zunächst nicht nach. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Sachsen Klage beim Landgericht Zwickau. Erst danach verpflichtete sich das Kreditinstitut mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, das beanstandete Pop-up künftig nicht mehr zu nutzen.
„Unser Ziel war es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer solchen wiederholten Zustimmungsaufforderung zu schützen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, sagt Niklas Zehrfeld, Referent für Rechtsdurchsetzung und Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Online-Banking: Verbraucherzentrale sucht weitere Fälle
Die Verbraucherzentrale Sachsen prüft nun, ob vergleichbare Zustimmungs-Pop-ups auch bei anderen sächsischen Sparkassen oder Banken eingesetzt werden. Deshalb bittet sie Betroffene um entsprechende Hinweise. „Nur wenn uns solche Fälle bekannt werden, können wir prüfen, ob sie gegen Verbraucherrechte verstoßen und gegebenenfalls dagegen vorgehen“, erklärt Niklas Zehrfeld.
Grundsätzlich dürfen Banken und Sparkassen ihre Kundinnen und Kunden um die Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen bitten. Problematisch kann eine Gestaltung jedoch sein, wenn sie wiederholt Druck ausübt, keine echte Ablehnungsmöglichkeit bietet oder den Zugang zum Online-Banking erschwert.
Betroffene Personen aus Sachsen sollten das Pop-up möglichst per Screenshot dokumentieren. Wichtig sind Datum, die angezeigten Schaltflächen und der weitere Ablauf. Persönliche Konto- und Zugangsdaten sollten vor der Übersendung unkenntlich gemacht werden.
Hinweise und Screenshots können an recht@vzs.de gesendet werden.
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.