Prime-Video: Streit um Werbung geht weiter

Pressemitteilung vom 17. Juli 2026

Der Streit um Werbung bei Amazon Prime Video geht in die nächste Runde: Nach der Abweisung der Sammelklage durch das Bayerische Oberste Landesgericht legt die Verbraucherzentrale Sachsen Revision zum Bundesgerichtshof ein. Ziel ist eine höchstrichterliche Klärung der Rechte von Abonnent*innen.

Verbraucherzentrale Sachsen zieht für faire Abo-Modelle vor den Bundesgerichtshof

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video abgewiesen. Die Entscheidung stützt sich im Wesentlichen auf formale Zweifel an der Zulässigkeit der Klage. Nach Auffassung des Senats fehle es an der wesentlichen Vergleichbarkeit der geltend gemachten Ansprüche.

„Wir gehen entschlossen in die nächste Instanz“, verkündet Michael Hummel, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Eine so enge Auslegung des Gleichartigkeitserfordernisses würde das Instrument der Verbandsklage erheblich schwächen – deshalb streben wir nun eine Klärung vor dem Bundesgerichtshof an.“

Vertragsänderungen im Streaming-Markt auf dem Prüfstand

In den Ausführungen zur Begründetheit folgte der Senat den Verbraucherschützer*innen in erster Instanz noch nicht. Nach Ansicht des Gerichts gehe aus den Nutzungsbedingungen von Amazon Prime nicht ausreichend klar hervor, dass das Angebot werbefrei war. Zudem verwies das Gericht darauf, dass es bereits zuvor Ausnahmen – etwa bei Sportevents – gegeben habe.

Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin die Chance, die Erwartungen von Verbraucher*innen an Streaming-Diensten höchstrichterlich klären zu lassen. Noch vor wenigen Jahren war Werbefreiheit eines der zentralen Leistungsversprechen von Streaming-Angeboten. Dass Sportevents eine Ausnahme bilden, zeigt sich schon daran, dass diese Werbung selbst mit dem kostenpflichtigen Zusatzabo nicht entfällt. Der Bundesgerichtshof kann nun grundlegend klären, welche Rechte Millionen von Streaming-Abonnent*innen bei nachträglichen Vertragsänderungen haben.

Weitere Informationen zur sächsischen Sammelklage unter:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn

Weitere Sammelklage gegen Amazon

Parallel zur Klage gegen die Einführung von Werbung bei Prime Video führt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine separate Sammelklage gegen Amazon. Diese betrifft die Preiserhöhungen für Prime-Mitgliedschaften aus dem Jahr 2022. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt betroffenen Prime-Mitgliedern zu prüfen, ob sie sich dieser Klage anschließen können.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.