Schnäppchen auf der Messe? Nicht vorschnell unterschreiben

Pressemitteilung vom 24. September 2026

Messerabatt, schnelle Unterschrift, später Ärger? Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor übereilten Vertragsabschlüssen und erklärt, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verträgen achten sollten.

Ein Messebesuch soll vor allem informieren, inspirieren und dazu einladen, verschiedene Angebote rund um das eigene Zuhause zu vergleichen. Wer dabei auf einen vermeintlich besonders günstigen Preis stößt, sollte sich jedoch nicht zu einer spontanen Unterschrift drängen lassen. Gerade bei kostenintensiven und technisch anspruchsvollen Anlagen können unklare Vertragsinhalte, zusätzliche Kosten oder eine schwierige Umsetzung später zu Problemen führen.

Wenn sich die geplante Anlage nicht umsetzen lässt

Welche Folgen ein vorschneller Vertragsabschluss haben kann, zeigen zwei aktuelle Fälle aus Torgau. Beide Verbraucher schlossen Verträge über Kamine beziehungsweise Schornsteinsysteme ab. Nach ihrer Schilderung wurden Bedenken zur baulichen Eignung vor Ort zerstreut, ein Rabatt bei sofortiger Unterschrift angeboten und eine spätere Vertragsauflösung in Aussicht gestellt, sollte die Umsetzung nicht möglich sein.

„Als sich die Anlagen später nicht wie geplant umsetzen ließen, wurde die Vertragsaufhebung nach Angaben der Verbraucher abgelehnt – stattdessen sollten sie die Anlagen abnehmen und bezahlen“, erklärt Annerose Dathe, Beratungsstellenleiterin in Torgau. „Wer vor der Unterschrift nicht klärt, ob eine geplante Anlage tatsächlich umgesetzt werden kann, kann sich später mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen konfrontiert sehen.“

Bei einem auf einer Messe geschlossenen Vertrag besteht nicht automatisch ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Entscheidend ist unter anderem, ob der konkrete Messestand als Geschäftsraum des Unternehmens einzustufen ist und ob Verbraucherinnen und Verbraucher dort mit einem Verkaufsangebot rechnen mussten. Bei typischen Verkaufsständen kann ein Widerrufsrecht daher ausgeschlossen sein. Ob ein Widerruf möglich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät:

  • Nicht unter Zeitdruck unterschreiben: Auch ein vermeintlicher Messerabatt sollte nicht zu einer schnellen Entscheidung führen.
  • Angebote vergleichen: Nicht nur Preis, sondern auch Leistungsumfang, Montage, Service und mögliche Zusatzkosten prüfen.
  • Umsetzbarkeit klären: Bei technischen Anlagen sollte vor Vertragsschluss geprüft werden, ob das Vorhaben am vorgesehenen Standort tatsächlich realisierbar ist.
  • Vertrag genau prüfen: Leistungen, Gesamtpreis, Termine und Nebenvereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden.
  • Unterlagen vollständig sichern: Nach der Unterschrift sollten Verbraucher eine vollständige Kopie des Vertrags und aller Anlagen erhalten.

Widerruf nachweisbar erklären

Besteht ein Widerrufsrecht, sollte der Widerruf fristgerecht und nachweisbar erklärt werden, etwa per E-Mail oder Einwurfeinschreiben. „Wer bereits einen Messevertrag geschlossen hat und Zweifel an dessen Inhalt oder einer möglichen Widerrufbarkeit hat, sollte zeitnah unabhängigen Rechtsrat einholen“, so Annerose Dathe.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet hierzu Beratung und Unterstützung an. Termine können online oder telefonisch unter 0341 696 2929 vereinbart werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.