Supplements in der Erkältungszeit: Nicht jedes Gesundheitsversprechen ist erlaubt
Wenn die Erkältungszeit beginnt, haben Vitaminpräparate Hochkonjunktur. Hersteller werben mit gesundheitlichen Vorteilen – doch für solche Aussagen gelten klare Regeln. Welche Versprechen erlaubt sind und wo Vorsicht geboten ist.

Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken, und in Büros, Schulen und Kitas beginnt das große Schniefen. Hersteller von Vitamin-C- und Vitamin-D-Präparaten werben in der Erkältungszeit besonders gern mit den gesundheitlichen Vorteilen für Knochen, Muskeln und Abwehrkräfte. Doch für Nahrungsergänzungsmittel gelten strenge Regeln: Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen zugelassen sein, Heilversprechen sind tabu.
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen, sogenannte Health Claims, sind in der EU durch die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 geregelt. Zulässig sind grundsätzlich nur zugelassene Angaben, die den jeweiligen Bedingungen entsprechen. Grundlage ist eine wissenschaftliche Bewertung, an der die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beteiligt ist. Die zugelassenen Angaben sind in einer EU-weiten Liste festgehalten.
Das darf die Werbung sagen
Zugelassene Aussagen beschreiben, welche Funktion ein Nährstoff im Körper erfüllt. Beispiele sind:
- „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“
- „Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.“
- „Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.“
Wichtig: „Solche Aussagen dürfen nur verwendet werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – etwa hinsichtlich des Nährstoffgehalts des Produkts“, erklärt Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Vorsicht bei diesen Versprechen
Nicht jede gesund klingende Aussage ist rechtlich zulässig. Kritisch sind insbesondere:
- Heilversprechen: Aussagen wie „hilft gegen Erkältung“ oder „lindert Gelenkschmerzen“ suggerieren eine Behandlung oder Linderung von Krankheiten. Solche Aussagen sind für Lebensmittel grundsätzlich unzulässig.
- Nicht zugelassene Gesundheitsversprechen: Dazu zählen Formulierungen wie „entgiftet den Körper“, „Anti-Aging für die Haut” oder „stärkt die Abwehrkräfte“.
- Versprechen zum Gewichtsverlust: Angaben, die sich auf das Ausmaß oder die Geschwindigkeit einer Gewichtsabnahme beziehen, sind bei gesundheitsbezogenen Angaben unzulässig.
- Ärztliche Empfehlungen als Werbeargument: Verweise auf Empfehlungen einzelner Ärztinnen oder Ärzte dürfen bei Lebensmitteln nicht dazu eingesetzt werden, gesundheitsbezogene Werbeversprechen zu stützen.
Zugelassen heißt nicht: Das Produkt schützt vor Erkältungen
Eine zugelassene Gesundheitsangabe bedeutet nicht, dass ein Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten verhindert oder behandelt. Sie bezieht sich auf eine bestimmte Funktion eines Nährstoffs im Körper – nicht auf einen garantierten Effekt des Produkts.
Ob eine Ergänzung sinnvoll ist, hängt unter anderem von der individuellen Versorgung und der Dosierung ab. Wer bereits ausreichend mit einem Nährstoff versorgt ist, profitiert nicht automatisch von einer zusätzlichen Einnahme. „Mehr ist nicht grundsätzlich besser: Eine höhere Dosis schützt nicht zuverlässig vor der nächsten Erkältung“, sagt Birgit Brendel.
Ausgewogene Ernährung reicht in der Regel aus
Drei Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher:
- Werbeversprechen hinterfragen: Aussagen wie „Schutz vor Erkältungen“ oder „garantiert starke Abwehrkräfte“ sollten skeptisch machen.
- Auf zugelassene Angaben achten: Entscheidend ist nicht, wie überzeugend ein Werbespruch klingt, sondern ob er rechtlich zulässig ist.
- Bei Unsicherheit beraten lassen: Wer Nahrungsergänzungsmittel einnehmen möchte und unsicher ist – insbesondere bei Vorerkrankungen oder der Einnahme von Medikamenten –, sollte ärztlichen oder pharmazeutischen Rat einholen.
Eine ausgewogene Ernährung deckt den Nährstoffbedarf vieler gesunder Menschen in der Regel ab. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung und bieten keinen pauschalen Schutz vor Erkältungen.
Wer sich fragt, ob ein Nahrungsergänzungsmittel im eigenen Fall sinnvoll ist, findet mit dem Online-Check der Verbraucherzentrale Sachsen eine erste Orientierung. Das Tool hilft dabei, den eigenen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln kritisch zu hinterfragen.
Hier geht’s zum Online-Check
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