Welche Reiseversicherungen wirklich ins Gepäck gehören

Pressemitteilung vom 12. August 2026

Auslandsreisekrankenversicherung, Gepäckschutz & Co.? Die Verbraucherzentrale Sachsen zeigt, welche Policen unverzichtbar sind, wo sich sparen lässt und wie Urlauber sorgenfrei verreisen.

Auch in den schönsten Wochen des Jahres kann ein Unfall oder eine Krankheit den Urlaub durcheinanderbringen. Damit aus den Ferien kein teures Ärgernis wird, ist ein passender Versicherungsschutz entscheidend. Die Verbraucherzentrale Sachsen erklärt, welche Reiseversicherungen sich lohnen – und auf welche Reisende guten Gewissens verzichten können.

Auslandsreisekrankenversicherung ist unverzichtbar

Wer ins Ausland unterwegs ist, sollte auf eine private Auslandsreisekrankenversicherung nicht verzichten. Das gilt besonders für gesetzlich Versicherte: Zwar werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen in Europa übernommen – und zwar so, als wäre man im jeweiligen Reiseland versichert. Nicht abgedeckt sind jedoch häufig Zuzahlungen, Behandlungen bei Privatärzten und vor allem die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. 

Beim Vertrag lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte: Übernimmt der Versicherer den Rücktransport nur, wenn er „medizinisch notwendig" ist, kann das im Ernstfall zum Problem werden. Empfehlenswert sind Tarife, die bereits einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport bezahlen.

Wann ist Reiserücktritts und -abbruchversicherung sinnvoll?

Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ist insbesondere für kostspielige Reisen sowie für Familien mit Kindern und ältere Menschen sinnvoll. Sie springt ein, wenn der Urlaub beispielsweise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung storniert oder vorzeitig beendet werden muss. Es ist ratsam, einen Tarif ohne Selbstbehalt zu wählen, um im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten zu haben. 

Vorsicht bei Rundum-sorglos-Paketen

Bei der Buchung von Reisen werden häufig Versicherungspakete angeboten, die mehrere Policen bündeln. „Das meiste davon ist überflüssig und zu teuer. Besser ist es, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen und gezielt nur die Bausteine hinzuzufügen, die tatsächlich fehlen“, erklärt Paul Huber, Referent für Finanzdienstleistungen. 

Eine Reisegepäckversicherung ist zum Beispiel für die meisten Urlauber überflüssig: Der Schutz ist gering, da Reisende ihr Gepäck ohnehin sorgfältig beaufsichtigen müssen und ihnen im Schadensfall häufig ein Mitverschulden angerechnet wird. Auch separate Reisehaftpflicht- oder Reiseunfallversicherungen sind nicht notwendig. Bestehende private Haftpflicht- und Unfallversicherungen gelten in der Regel auch im Ausland. 

Die Experten der Verbraucherzentrale Sachsen beraten zu diesen und allen weiteren Fragen rund um den passenden Versicherungsschutz. Termine können online oder telefonisch unter 0341 696 29 29 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.