Sammelklage gegen die Amazon Digital Germany GmbH
Klage gegen unzulässige wesentliche Vertragsänderung
Allgemeine Verfahrensdaten
Amazon Digital Germany GmbH
Domagkstraße 28
80807 München
Deutschland
Zum 05.02.2024 führte die Amazon Digital Germany GmbH in laufenden Verträgen einseitig und ohne die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, zusätzliche Werbung in den von ihr angebotenen Video-Streaming-Dienst „Prime Video“ ein. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Ankündigung und dabei gleichzeitig die Weiternutzung des Dienstes ohne zusätzliche Werbung für eine Preishöhung von monatlich 2,99 EUR gegenüber ihren Bestandskunden anzubieten, für eine unzulässige, rechtswidrige Vertragsänderung.
Die Klage ist darauf gerichtet, dass die Amazon Digital Germany GmbH den Kund*innen, welche dem Vorhaben zugestimmt haben und denjenigen, welche nicht zugestimmt haben, jeweiligen Schadensersatz zahlt.
Die reguläre Frist zur Anmeldung im Klageregister ist am 9. Juni 2026 abgelaufen. Weitere Informationen zum Hintergrund und zum Stand des Verfahrens finden Sie auch unter: verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn