Unterrichtsmaterial "Telefone und Tarife - Die Cleveren rechnen nach"

Stand:
Laden Sie hier die Unterrichtseinheit für die Sekundarstufe I herunter, bei der sich die Schüler:innen mit proportionalen und antiproportionalen Zusammenhängen in konkreten Situationen am Beispiel von Mobilfunkverträgen auseinandersetzen.
Off

Unterrichtseinheit im Fach Mathematik aus Baden-Württemberg zur Auseinandersetzung mit proportionalen und antiproportionalen Zusammenhängen in konkreten Situationen am Beispiel von Mobilfunkverträgen mit und ohne Handy und zur Umsetzung der Leitperspektive Verbraucherbildung.

Download des Materials

Download-Button
Schülerarbeitsblatt + Lehrerhandreichung

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.4 Leitidee Funktionaler Zusammenhang

Inhaltliche Kompetenzen
(5) proportionale und antiproportionale Zusammenhänge in konkreten Situationen erkennen und Sachprobleme durch proportionales oder antiproportionales Rechnen lösen, auch in der Darstellungsform Dreisatz

Konkretisierende/r Begriff/e
Alltagskonsum

Klassenstufe und Niveau
Klasse 5/6 – E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Vorkenntnisse
Dreisatz, Rechnen mit Dezimalzahlen (bis 2 Stellen nach dem Komma), Koordinatensysteme.

Zeitaufwand
25 min (auch als Hausaufgabe geeignet)

Kommentar
Dient zur Ergänzung der Unterrichtseinheit  „Überblick im Tarifdschungel“.

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW geht rechtlich gegen Metas Handlungen vor.

JB2024_Erste Hilfe nach BGH-Urteil

Gekämpft, gewonnen: Am 9. Juli 2024 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte – eine wichtige Entscheidung für Sparer*innen und ein großer Tag für den sächsischen Verbraucherschutz. Das Beratungszentrum Dresden informierte schnell und kompetent über die nächsten Schritte.