In der Mietrechtserstberatung helfen erfahrene Juristen vom örtlichen Mieterverein bei Ärger mit dem Vermieter, wenn es beispielsweise um eine Mieterhöhung oder um die Betriebskostenabrechnung geht. Die Mietrechtserstberatung wird nur als persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten und ist NICHT in schriftlicher oder telefonischer Form möglich.
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