Der Baulärm im Treppenhaus bringt Sie um den Schlaf? Die Klingelanlage wird seit Monaten nicht repariert? Der Vermieter droht mit Mieterhöhung, obwohl er schon im letzten Jahr erhöht hat? Welche Rechte Mieter und Mieterinnen haben, erläutern wir im Rahmen unserer Mietrechtsberatung.
In der Mietrechtserstberatung helfen erfahrene Juristen vom örtlichen Mieterverein bei Ärger mit dem Vermieter, wenn es beispielsweise um eine Mieterhöhung oder um die Betriebskostenabrechnung geht. Die Mietrechtserstberatung wird nur als persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten.
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.