Konto bei Instagram oder Facebook gesperrt? Hier Widerspruch erstellen

Stand:
Accounts in sozialen Netzwerken dürfen nicht ohne Begründung und ohne Anhörung der Betroffenen gesperrt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das ist inzwischen auch EU-Recht. Hier gibt es Infos und einen kostenlosen Musterbrief-Generator der Verbraucherzentrale.
Eine Frau sitzt an einem Tisch und blickt auf ihr Smartphone.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betreiber eines sozialen Netzwerks dürfen die Konten ihrer Mitglieder nicht ohne Grund sperren.
  • Sie müssen die Gelegenheit bekommen, sich zu der Sperre zu äußern oder ihr zu widersprechen. Zudem können Sie eine Begründung verlangen.
  • Einen Text für Ihren Einspruch gegen die Sperre bekommen Sie kostenlos auf dieser Seite.
Off

Ob bei Instagram oder Facebook: Wenn das Konto plötzlich gesperrt wurde, wissen Betroffene nur selten, warum. Beide Netzwerke werden vom Unternehmen Meta betrieben.

Dabei gilt: Betreiber eines sozialen Netzwerks dürfen Konten ihrer Mitglieder nicht ohne Grund sperren. Und sie müssen den Betroffenen die Möglichkeit geben, sich zu äußern und der Sperre zu widersprechen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 29. Juli 2021 entschieden (Az. III ZR 179/20). Betroffene haben also Anspruch auf eine Begründung. Mehr noch: Sie haben auch Anspruch darauf, auf eine Begründung zu antworten und eine neue Prüfung der Sperre zu fordern. In die Entscheidung über eine endgültige Sperre müssen die Argumente einbezogen werden. Erst dann kann eine Kontosperrung rechtswirksam sein, sagt der BGH.

Mit dem so genannten Digital Services Act (DSA) gilt das grundsätzlich auch als EU-Recht seit dem 17. Februar 2024. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zuständige Stelle für Beschwerden. Können Sie Ihr Problem also nicht mit Facebook oder Instagram selbst klären, nutzen Sie das Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur.

Um Kontakt aufzunehmen, wenn Sie nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen können, bieten Instagram und Facebook spezielle Online-Formulare an:

Wichtig: Wurde Ihr Konto gestohlen (zum Beispiel gehackt), sind diese Formulare nicht die richtigen. Dafür nutzen Sie bitte facebook.com/hacked bzw. instagram.com/hacked.

In die Formulare sollen Sie schreiben, warum Sie nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen können. Texte dafür können Sie hier kostenlos erstellen, kopieren und anschließend ins entsprechende Feld des Formulars bei Facebook bzw. Instagram einfügen.

Musterbrief GeneratorHier können Sie den Text für Ihren Einspruch erstellen.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.