Pflegeheim-Kosten: Wann werden die Kosten bei Abwesenheit gekürzt?

Stand: 11. August 2026

In diesem Artikel der Verbraucherzentralen erfahren Sie, wie das Heimentgelt bei einer längeren Abwesenheit zum Beispiel wegen Krankenhausaufenthalt oder Familienbesuch gekürzt wird.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sind Sie als Pflegebedürftige:r für eine bestimmte Zeit nicht im Heim, steht Ihnen eine Reduzierung der Kosten zu. Ab dem 4. vollen Tag der Abwesenheit muss der Heimbetreiber das Entgelt für Unterkunft, Verpflegung und Pflege senken.
  • Für Empfänger von Leistungen der Pflegekasse ist auf Landesebene geregelt, um wie viel Prozent das Entgelt bei Abwesenheit reduziert wird. Minimum sind 25 Prozent.
  • Als Selbstzahler:in in einer Pflegeeinrichtung sollten Sie sich vertraglich absichern und Regelungen zur Abwesenheit schriftlich festhalten.

Ab dem wievielten Tag habe ich eine Kostenersparnis?

Es gibt Situationen, in denen pflegebedürftige Menschen für eine bestimmte Zeit nicht im Pflegeheim wohnen. Dies kann aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein, wie etwa bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt oder einem Familienurlaub.

Als Abwesenheitstag gilt ein Tag erst dann, wenn Sie rund um die Uhr nicht im Heim leben, also von 0 bis 24 Uhr. Wird ein Bewohner beispielsweise am 1. April um 2 Uhr nachts in das Krankenhaus gebracht, ist der 1. April ein Anwesenheitstag. Wenn Sie mehr als 3 volle Tage am Stück nicht im Pflegeheim wohnen, muss der Pflegeheimbetreiber das Heimentgelt senken.

Wenn Sie nur kurz weg sind, bis zu 3 Tagen,, müssen Sie den vollen Preis bezahlen. Das gilt sowohl für Selbstzahler als auch für Bewohner, die die Leistungen der Pflegeversicherung oder eines Sozialhilfeträgers in Anspruch nehmen.

Wie lange habe ich bei Abwesenheit Anspruch auf den Heimplatz?

Wenn Sie in einem Pflegeheim leben und Leistungen der Pflegekasse oder eines Sozialhilfeträgers beziehen, muss der Pflegeheimunternehmer Ihren Platz für 42 Tage im Jahr freihalten. Sie können also das Pflegeheim für maximal 42 Tage im Jahr verlassen, um beispielsweise Ihre Familie zu besuchen, ohne dass Sie dabei den Anspruch auf Ihren Heimplatz verlieren.

Es sei denn, Sie sind aufgrund eines Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts abwesend. Dann bleibt der Anspruch auf den Pflegeplatz laut § 87a SGB XI für die gesamte Dauer des Reha-Aufenthalts uneingeschränkt erhalten.

Welche Kosten bekomme ich bei Abwesenheit im Pflegeheim erstattet?

Wenn Sie Leistungen der Pflegekasse oder eines Sozialhilfeträgers erhalten und länger als 3 Tage abwesend sind, muss der Pflegeheimbetreiber mindestens 25 Prozent der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege sowie gegebenenfalls für Zuschläge einer integrierten Versorgung abziehen. Das ist die gesetzliche Untergrenze.

Wieviel Geld Sie konkret zurück bekommen, richtet sich nach dem sogenannten Rahmenvertag in Ihrem Bundesland. Denn dies wird zwischen den Verbänden der Pflegekassen und den Unternehmern auf Landesebene vereinbart. Bei Ihrer Pflegekasse erfahren Sie, welcher Prozentsatz für Sie gilt. Fragen Sie beim Pflegeheimbetreiber nach dem aktuell gültigen Rahmenvertrag.

Rechnet das Pflegeheim jeweils am Monatsende ab, kann die Rechnung bereits unter Berücksichtigung der Abwesenheitszeiten erstellt werden. Haben Sie bereits am Monatsanfang für den folgenden Monat die Rechnung erhalten, ist die Abwesenheit noch nicht berücksichtigt. Dann müssen Sie eine Gutschrift erhalten. Diese Gutschriften sind häufig schwer verständlich. Hier ist es sinnvoll, diese genau zu prüfen bzw. sich erläutern zu lassen.

Werden Investitionskosten erstattet?

Die sogenannten Investitionskosten werden nicht erstattet.

Da das Unternehmen durch Ihre Abwesenheit keine Kostenersparnis bei diesen Aufwendungen hat, müssen Sie diesen Teil des Heimentgelts in aller Regel in voller Höhe weiterbezahlen.

Selbstzahlende sollten Regelungen zur Abwesenheit vertraglich festhalten

Hinweis: Sie bekommen keine Leistungen der Pflegekasse oder eines Sozialhilfeträgers und wohnen als Selbstzahler:in in einer Pflegeeinrichtung? Dann achten Sie auf eine vertragliche Regelung, denn gesetzlich ist dies nicht geregelt. 

Achten Sie darauf, 

  • dass Ihr Vertrag einen konkreten Pauschalbetrag oder einen Prozentsatz enthält, um den das Entgelt bei Abwesenheit reduziert wird und
  • wie lange Ihnen der Betreiber die Räumlichkeiten freihalten muss, wenn Sie abwesend sind.

Was passiert, wenn Heimbewohner:innen nicht zurückkehren oder das Heim wechseln?

Es gibt Fälle, in denen Heimbewohner:innen nicht zurückkehren. Zum Beispiel, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt versterben. Welche Schritte Sie dann als Angehörige unternehmen müssen, erfahren Sie im verlinkten Artikel.

Ein weiterer Fall ist, wenn Sie sich dazu entscheiden, das Heim zu wechseln. Wie Sie dazu einen Heimvertrag kündigen und wie lange Sie den Heimplatz bezahlen müssen, erfahren Sie im verlinkten Artikel.

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