Anti-Aging-Tabletten für Omi? Lieber nicht!

Stand:
Die Verbraucherzentralen warnen davor, Nahrungsergänzungsmittel zu Geburtstagen, Muttertag oder Weihnachten zu verschenken.
Nahrungsergaänzungsmittel unter dem Weihnachtsbaum

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nahrungsergänzungsmittel eignen sich nicht als Geschenk, vor allem nicht für ältere Menschen.
  • Anders als Arzneimittel dienen Nahrungsergänzungsmittel nicht der Heilung von Krankheiten, sondern dazu, eine individuell unzureichende Versorgung an Nährstoffen auszugleichen. Trotzdem versprechen Hersteller oft heilsame Wirkungen - oder legen diese zumindest nahe.
  • Manche Nahrungsergänzungsmittel bergen auch Gefahren, beispielsweise, wenn sie gleichzeitig mit Medikamenten eingenommen werden.
Off

Gesundheit ist das höchste Gut – deshalb denken viele Menschen darüber nach, zu Geburtstag, Muttertag oder anderen Festtagen gerade an Eltern und Großeltern etwas Gutes für die Gesundheit zu verschenken. Und das Angebot ist groß: Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Lecithin oder Ginkgo für eine gute Gedächtnisleistung, Glucosamin oder Grünlippmuschel bei Knieproblemen, Traubenkernextrakt für eine jugendlich aussehende Haut, Isoflavone aus Soja oder Rotklee gegen anhaltende Wechseljahresbeschwerden, Rhodiola für eine bessere Gemütslage, Melatonin bei Schlafproblemen.

Gerade im Hinblick auf die Gesundheit versprechen Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln aber oft zu viel. Das haben die verschiedenen Marktchecks der Verbraucherzentralen gezeigt.

So konnte zum Beispiel gezeigt werden, dass Produkte gegen Gelenkbeschwerden oft mehr gesundheitlichen Nutzen versprechen, als belegt ist. Auch die beliebte Magnesium-Brausetablette wird gerade im Internet mit nicht zulässigen Aussagen beworben und ist darüber hinaus auch häufig viel zu hoch dosiert – mit unangenehmen Nebenwirkungen wie Durchfall und Magen-Darm-Beschwerden. Produkte gegen Wechseljahresbeschwerden in der Menopause versprechen mehr als sie halten können und sind dazu noch deutlich höher dosiert als die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für sicher hält. Zudem fehlen Warnhinweise.

Bisher sind nur bestimmte gesundheitsbezogene Aussagen zu Vitaminen und Mineralstoffen sowie zu wenigen anderen Stoffen geprüft und von der EFSA zugelassen. Die Vielzahl der Werbeversprechen, die sich auf pflanzliche Stoffe bezieht, blieb bislang unbewertet und darf derzeit noch verwendet werden.

Nahrungsergänzungsmittel sind, anders als Arzneimittel, nicht zur Heilung und Linderung von Krankheiten bestimmt. Es handelt sich um Lebensmittel, die isolierte Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe oder Pflanzenstoffe in konzentrierter Form liefern. Wer hoch dosierte Produkte einnimmt, hat - auch wenn er die vom Hersteller empfohlene tägliche Verzehrmenge einhält - das Risiko von Überdosierungen.

Außerdem sind Wechselwirkungen mit Arzneimitteln nicht auszuschließen. Wer chronisch krank ist oder regelmäßig Medikamente einnehmen muss, sollte Nahrungsergänzungsmittel nicht ohne vorherigen ärztlichen Rat verwenden. Sonst kann ein eigentlich gut gemeintes Geschenk gerade für ältere Menschen schnell unerwünschte Wirkungen haben.

Wir empfehlen daher: Wer Nahrungsergänzungsmittel verschenken möchte, sollte sich vorab gut informieren- zum Beispiel mit Hilfe unserer Checkliste "Nahrungsergänzungsmittel - ja oder nein".

Wechselwirkungen: Nahrungsergänzungsmittel mit Medikamenten

Wechselwirkungen mit Medikamenten

Nahrungsergänzungsmittel können in Wechselwirkung mit Medikamenten treten. Deren Wirkung kann dadurch verstärkt oder verringert werden. Vorher Informieren schützt.
Fit im Alter- brauche ich eine Nahrungsergänzung?

Fit im Alter- brauche ich eine Nahrungsergänzung?

Vitamine und Mineralstoffe von A bis Z, Produkte für die geistige und körperliche Fitness oder für ein jugendliches Aussehen. Nur wenige Produkte sind im Alter wirklich sinnvoll.

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.