Der Nutzen von Rotklee bei Beschwerden in den Wechseljahren ist umstritten und die Sicherheit bei langfristiger Einnahme ungewiss.
Foto:
womue / stock.adobe.com
Das Wichtigste in Kürze:
Kaufen Sie kein Rotkleeprodukt, auf dem konkrete Mengenangaben zu den enthaltenen Isoflavonen und Angaben zur maximalen Einnahmedauer fehlen.
Nehmen Sie maximal 43,5 Milligramm Isoflavone aus Rotklee pro Tag und nicht länger als drei Monate.
Informieren Sie Ihre Ärzt:innen, wenn Sie Rotklee-Produkte verwenden, insbesondere wenn Sie weitere Medikamente (z.B. das Schilddrüsenhormon Thyroxin) einnehmen.
Nicht bei hormonabhängigem Krebs verwenden. Bei Brustkrebs o.ä. in der Familie nur nach ärztlicher Rücksprache.
On
Was steckt hinter der Werbung zu Rotklee-Produkten?
Rotklee, Soja oder Kudzu sollen laut Werbung eine schonende, natürliche Alternative zur Hormontherapie bei Wechseljahresbeschwerden sein. Alle diese Pflanzen enthalten Isoflavone, sogenannte sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe mit schwach östrogener Wirkung (Phytoöstrogene). Diese Pflanzenöstrogene wirken im Körper ähnlich wie das weibliche Geschlechtshormon, sollen quasi dessen Verlust durch die Wechseljahre ausgleichen und so die Beschwerden lindern.
Was so plausibel klingt, lässt sich in der Realität nicht feststellen. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat auf Basis der eingereichten wissenschaftlichen Studien keinerlei Verbesserung von Wechseljahrbeschwerden durch Soja-Isoflavone feststellen können. Daher sind derartige Wirkaussagen für Soja-Isoflavone auch schon seit 2011 verboten. Beantragte Aussagen zu Rotklee stehen derzeit auf einer sogenannten On-hold-Liste. Die Bewertungen der dort gelisteten Pflanzenzubereitungen (Botanicals) wurden zwar schon vor einiger Zeit von der EFSA abgeschlossen, sind aber von der EU noch nicht veröffentlicht. Theoretisch dürften diese Aussagen also weiterverwendet werden, wenn sie wissenschaftlich abgesichert sind.
Bisher veröffentlichte Studien zu Rotklee konnten aber keine eindeutigen Beweise für vorteilhafte Wirkungen vorlegen, auch nicht zu Hitzewallungen, Schweißausbrüchen und anderen Wechseljahrbeschwerden. So kam die Stiftung Warentest im August 2015 bei jedem der fünf getesteten Rotklee-Produkte zum Urteil "wenig geeignet". Auch bei ÖKO-TEST im Mai 2018 schnitt kein Nahrungsergänzungsmittel besser als "ausreichend" ab.
Auf einigen Produkten sind daher auch nur Aussagen wie "für Ihr Wohlbefinden in den Wechseljahren" zu finden. Andere Hersteller umgehen dieses Verbot, in dem sie den Produkte bestimmte Vitamine wie B6 ("trägt zur Regulierung der Hormontätigkeit bei"), K ("zur Erhaltung gesunder Knochen") oder B1 ("wichtig für die Nervenfunktion"), für die Gesundheitsaussagen erlaubt sind, zusetzen. Der Tagesbedarf an diesen Vitaminen lässt sich in der Regel aber durch eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung decken. Eine zusätzliche Gabe ist meist nicht sinnvoll.
Traditionell – in der Volksheilkunde - wurde Rotklee früher bei Krankheiten wie Asthma, Keuchhusten, Krebs oder Gicht verwendet. Dafür wurden aber die Blüten, oft als Tee, genutzt. Die heutigen Nahrungsergänzungsmittel dagegen sind überwiegend Zubereitungen aus den Blättern, sind also etwas völlig anderes.
Was sollte ich bei der Verwendung von Rotklee-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln beachten?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit Rotklee-Isoflavonen eine Menge von maximal 43,5 Milligramm Isoflavonen pro Tag und die Dauer von maximal drei Monaten nicht zu überschreiten.
Mögliche Nebenwirkungen, die auftreten können: leichte Übelkeit und sehr selten Hautausschläge (Urtikaria), Wechselwirkungen mit Medikamenten (z.B. Thyroxin).
Die Blätter des Rotklees werden in Nahrungsergänzungsmitteln schon länger verwendet. Die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte liegt bei den Herstellern. Pharmakologen sehen die Sicherheit aber nicht gewährleistet und empfehlen eine Sicherheitsprüfung durch die EU (Aufnahme in Liste C des Anhangs III der Verordnung 1925/2006).
Wenn Sie an einem östrogenabhängigen Brust- oder Gebärmutterkrebs erkrankt sind oder erkrankt waren, sollten Sie ohne ärztliche Rücksprache auf keinen Fall isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel konsumieren. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollten Sie, wenn in Ihrer Familie bei nahen Verwandten bereits Brust- oder Gebärmutterkrebs aufgetreten ist, ebenfalls besondere Vorsicht walten lassen.
Rotklee-Produkte sollten nicht während Schwangerschaft und Stillzeit sowie von Kindern und Jugendlichen genommen werden.
Informieren Sie Ihre behandelnden Ärzt:innen (Hausarztpraxis und Gynäkolog:innen), wenn Sie Rotklee-Produkte verwenden möchten, insbesondere wenn Sie regelmäßig weitere Medikamente (z.B. das Schilddrüsenhormon Thyroxin oder MTX) einnehmen müssen.
Was sind Rotklee-Produkte?
Rotklee oder auch Wiesenklee (Trifolium pratense), im Englischen red clover, cow clover, meadow clover oder wild clover genannt, gehört wie Erbsen, Bohnen, Lupine oder Soja zu den Hülsenfrüchten. Die in Nahrungsergänzungsmitteln verarbeiteten Blätter des Rotklees enthalten eine größere Menge der Isoflavone Genistein und Daidzein, die die beschriebene östrogene Wirkung haben. Zusammensetzung und Dosierung der Inhaltsstoffe können sich aber von Produkt zu Produkt stark unterscheiden.
Im Gegensatz dazu beinhalten traditionelle Arzneimittel einen standardisierten, gemäß WHO-Monografie bzw. Arzneibuch hergestellten Extrakt aus der Blüte des Rotklees. Dieser Trockenextrakt wird meist in Kapseln oder Tabletten verkauft. Für traditionelle pflanzliche Arzneimittel müssen keine klinischen Studien zur Wirksamkeit vorgelegt werden, die medizinische Wirksamkeit gilt aufgrund der langjährigen Anwendung und Erfahrung als plausibel. Solche Produkte dienen der Selbstmedikation und werden von den Krankenkassen (ebenso wie Nahrungsergänzungsmittel) nicht erstattet.
Manche Produkte enthalten noch zusätzlich Vitalpilze, Melisse, Hopfen oder Wild Yams.
Nahrungsergänzungsmittel sind häufig überflüssig, denn die benötigten Nährstoffmengen lassen sich auch einfach essen. Das zeigt die bei den Verbraucherzentralen erhältliche Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?". Sie informiert entsprechend der hier im Portal genannten Produktgruppen über die entsprechenden Inhaltsstoffe in herkömmlichen Lebensmitteln und zeigt die benötigten Portionsgrößen. Hier ist sie digital umgesetzt.
Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!
Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal
Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.