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Klage gegen unseriöse Partnervermittlung: Liebe ist kein Geschäft
Stand:
24. April 2026
Liebe und Partnersuche sollten auf Ehrlichkeit und Vertrauen basieren, nicht auf Täuschung und Profitgier. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Partnervermittlungsagentur Kleeblatt E&M GmbH aus Leipzig zwei Klagen wegen Wucher eingereicht und zur Sammelklage aufgerufen.
Die Agentur spielte mit der Hoffnung Alleinstehender und überredete sie aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen zu teuren Vertragsabschlüssen für ein vermeintliches Happy End. Das Ziel der Verbraucherschützer*innen: Das Geschäftsmodell unterbinden.
Er fasste sich ein Herz und begab sich auf Partnersuche: Als Herr B. in der Zeitung fündig wurde, zögerte er nicht lang und suchte Kontakt. Dann ging alles ganz schnell: Ein Anruf, ein Hausbesuch und viele Versprechungen. Die Strategie unseriöser Agenturen ist oft ähnlich – eine Fallbeschreibung.
Seit Jahren beobachten die Berater*innen der Verbraucherzentrale Sachsen die Maschen unseriöser Partnervermittlungen und dokumentieren die Erfahrungen der Betroffenen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale arbeiten vor allem in Mittel- und Ostdeutschland mehrere Unternehmen nach ähnlichen Methoden: Große Versprechen machen, Druck aufbauen und hohe Gebühren kassieren – immer auf Basis des Prinzips Hoffnung.
„Solche Unternehmen nehmen in Kauf, dass Betroffene nicht nur finanziell geschädigt werden, sondern auch in eine psychische Notlage geraten, die ihre Einsamkeit verstärken kann.“
Dating, aber richtig!
Neben der rechtlichen Durchsetzung setzt die Verbraucherzentrale Sachsen auch auf Aufklärung: Mit einer sachsenweiten Bildungsoffensive informierten die Berater*innen über unseriöse Partnervermittlungen, ihre Methoden und Risiken.
Zum medialen Auftakt am 18. Februar 2025 kamen zahlreiche Vertreter*innen regionaler und überregionaler Zeitungen, Radio- und Fernsehsender sowie zwei betroffene Verbraucher, die ihre Erfahrungen offen teilten. Die persönlichen Geschichten erzeugten große Aufmerksamkeit und rückten das Thema in den öffentlichen Fokus.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.